Ein Schweizer soll eine gebürtige Österreicherin auf bestialische Weise umgebracht haben. Vorgeworfen werden dem mutmasslichen Täter Mord, eventuell vorsätzliche Tötung. Daneben geht es um weitere Tatbestände wie Vergewaltigung, Störung des Totenfriedens oder Diebstahl. Der Angeklagte hat seine Strafe vorzeitig angetreten.
Der unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehende Mann bestellte in der Nacht vom 9. auf den 10. März bei einer Agentur für Erotik-Dienstleistungen eine Frau. Auf einem Kiesplatz in der Nähe der Langenthaler Sportanlage Hard stiegen die beiden aus. Der Angeklagte führte die Frau Richtung Sporthalle und zog sich dabei Textilhandschuhe an, um keine Spuren zu hinterlassen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Als die Frau Geld für ihre Dienste verlangte, versetzte ihr der Angeklagte einen Schlag gegen die Schläfen. Danach würgte er die am Boden liegende Frau heftig, schlug und trat auf sie ein, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Der Täter versuchte mehrfach, die Frau zu vergewaltigen. Dann stopfte er seinem Opfer Steine und andere Gegenstände in Körperöffnungen und liess die Frau in einem Lichtschacht der Sportanlage liegen. Schliesslich nahm er der Frau diverse Utensilien ab und entfernte sich mit ihrem Auto vom Tatort.
Junioren einer Handballmannschaft entdeckten die Leiche in einem Fensterschacht der Turnhalle. Wenig später stiessen Ermittler in der Region Langenthal auf das Auto des Opfers, einen silbergrauen Mercedes. Am 12. März wurde der mutmassliche Täter festgenommen. Auch sein Bruder wurde vorübergehend in Untersuchungshaft genommen, später aber entlassen. Der mutmassliche Täter gab an, alleine gehandelt zu haben.
Der Angeklagte habe die in der Ostschweiz wohnhafte Österreicherin aus völlig nichtigem Grund - zum Zweck reiner Triebbefriedigung - umgebracht. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in der Anklageschrift. Das Schweizerische Strafgesetzbuch qualifiziert Mord wie folgt: «Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.» Der Prozess am Regionalgericht Emmental Oberaargau ist auf vier Tage angesetzt. Der Urteilsspruch wird für Donnerstag erwartet. (whr/sda)