Blaulicht
Justiz

Polizei soll auch ohne Blaulicht rasen dürfen

Polizeieinsatz mit Blaulicht.
Polizeieinsatz mit Blaulicht.Bild: KEYSTONE
Strassenverkehrsgesetz

Polizei soll auch ohne Blaulicht rasen dürfen

Der Bundesrat will Polizei, Sanität und Feuerwehr wieder freie Fahrt geben. Er erklärt sich bereit, das Strassenverkehrsgesetz so anzupassen, dass die Fahrer von Einsatzfahrzeugen nicht mehr ständig mit einer Gefängnisstrafe rechnen müssen. 
20.11.2014, 17:2020.11.2014, 17:33
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Wer innerorts 50 Stundenkilometer zu schnell fährt, oder ausserorts 60 Stundenkilometer zu schnell, dem droht eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahre. Das gilt nicht für dringliche Dienstfahrten von Blaulichtorganisationen, falls der Fahrer die erforderlichen Warnsignale gibt. Ohne Blaulicht oder Martinshorn drohen hingegen schwere Strafen.

Nun ist dies nicht in jedem Fall sinnvoll: Blaulicht und Sirene würden Nachfahrmessungen, Observationen oder taktische Interventionen vereiteln. Als sich herausstellte, dass solche Einsätze unter Umständen schwere Strafen nach sich ziehen könnten, liefen die betroffenen Berufsverbände Sturm.

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Mit zwei Motionen verlangen die Nationalräte Roberto Zanetti (SP/SO) und Max Chopard-Acklin (SP/AG) nun eine Anpassung des Gesetzes. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen grundsätzlich. In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort stellt er eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes im Rahmen der Revision des Zollgesetzes in Aussicht. (whr/sda)

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