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Darf ein Hofladen nur selbst Produziertes verkaufen?

Der Hofladen bietet diverse Esswaren und Getraenke an anlaesslich der Jahresmedienkonferenz von Bio Suisse auf dem Biohof von Fritz Sahli, am Donnerstag, 12. April 2018, in Uettligen bei Bern. (KEYSTO ...
Bild: KEYSTONE
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Darf ein Hofladen nur selbst Produziertes verkaufen?

Nein. Für Hofläden gibt es grundsätzlich keine Vorgabe, dass die angebotenen Produkte vom Hof selbst stammen müssen.
30.12.2021, 12:39
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Die Direktvermarktung boomt, im und seit dem Lockdown haben zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten die Hofläden für sich entdeckt. Auf letztere ist aber nur insofern eine Sonderregel anwendbar, als dass ein Hofladen auch in der Landwirtschaftszone stehen darf und dort bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Für hofeigene Verkaufslokale ausserhalb der Landwirtschaftszone sind auf die Produkte dieselben Regeln anwendbar wie in den üblichen Verkaufsläden.

«Im Hofladen in der Landwirtschaftszone dürfen nur regionale Produkte verkauft werden.»

Nur Regionales im Hofladen in der Landwirtschaftszone

Am authentischsten müssen Hofläden in der Landwirtschaftszone sein. Denn hier darf ein Ladenlokal nur «der Aufbereitung, der Lagerung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte» dienen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Im Hofladen in der Landwirtschaftszone dürfen nur regionale Produkte verkauft werden. Diese Vorgabe hat einen raumplanerischen Hintergrund: Die Produkte sollen nicht über grosse Distanzen bis zum Verkaufsladen transportiert werden. Weiter müssen die Lebensmittel «zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb oder auf den in einer Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betrieben erzeugt werden

Keine falschen Erwartungen wecken

Steht das Verkaufslokal nicht in der Landwirtschaftszone, gelten diese raumplanerischen Vorschriften nicht. Verfügt er über die allenfalls notwendigen Bewilligungen, kann der Hofladen Lebensmittel ungeachtet ihrer Herkunft anbieten, muss aber wie jedes andere Verkaufsgeschäft zahlreiche Deklarationspflichten beachten.

Wer Lebensmittel verkauft, ist insbesondere an die Lebensmittelgesetzgebung gebunden und darf die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen. Der Betrieb muss also wahrheitsgetreue Angaben zu den angebotenen Lebensmitteln machen und darf keine falschen Erwartungen wecken. Verkauft er vorverpackte Lebensmittel, muss er insbesondere das Produktionsland auf der Verpackung deklarieren. Im Offenverkauf muss er dir diese Informationen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

«Schweizerisch» und «Bio» geschützt

Deklariert der Hofladen ein Produkt als «schweizerisch», «aus der Schweiz» oder ähnlich, muss das Lebensmittel grundsätzlich auch aus der Schweiz stammen. Die Kartoffel muss also in der Schweiz geerntet worden sein, das Kotelett von einem Schwein stammen, das den überwiegenden Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht hat. Ausnahmen gelten insbesondere für in bestimmten Gebieten nahe der Landesgrenzen erzeugte landwirtschaftliche Produkte.

«Bio» schliesslich sollte nur auf Produkten stehen, wo auch tatsächlich «Bio» drin ist. Tatsächlich Bio drin ist, wenn das Lebensmittel gemäss der Bio-Verordnung produziert wurde. Ist dies nicht der Fall, dürfen die Produkte auch im Hofladen «nicht den Eindruck erwecken, sie seien biologisch erzeugt worden».

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
avatar
So oder so
30.12.2021 13:17registriert Januar 2020
Ist auch nicht sinnvoll wenn der Städter Zehn Höfe abfahren muss bis er sein Gemüse zusammen hat.
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