Die Direktvermarktung boomt, im und seit dem Lockdown haben zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten die Hofläden für sich entdeckt. Auf letztere ist aber nur insofern eine Sonderregel anwendbar, als dass ein Hofladen auch in der Landwirtschaftszone stehen darf und dort bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Für hofeigene Verkaufslokale ausserhalb der Landwirtschaftszone sind auf die Produkte dieselben Regeln anwendbar wie in den üblichen Verkaufsläden.
Am authentischsten müssen Hofläden in der Landwirtschaftszone sein. Denn hier darf ein Ladenlokal nur «der Aufbereitung, der Lagerung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte» dienen.
Im Hofladen in der Landwirtschaftszone dürfen nur regionale Produkte verkauft werden. Diese Vorgabe hat einen raumplanerischen Hintergrund: Die Produkte sollen nicht über grosse Distanzen bis zum Verkaufsladen transportiert werden. Weiter müssen die Lebensmittel «zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb oder auf den in einer Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betrieben erzeugt werden.»
Steht das Verkaufslokal nicht in der Landwirtschaftszone, gelten diese raumplanerischen Vorschriften nicht. Verfügt er über die allenfalls notwendigen Bewilligungen, kann der Hofladen Lebensmittel ungeachtet ihrer Herkunft anbieten, muss aber wie jedes andere Verkaufsgeschäft zahlreiche Deklarationspflichten beachten.
Wer Lebensmittel verkauft, ist insbesondere an die Lebensmittelgesetzgebung gebunden und darf die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen. Der Betrieb muss also wahrheitsgetreue Angaben zu den angebotenen Lebensmitteln machen und darf keine falschen Erwartungen wecken. Verkauft er vorverpackte Lebensmittel, muss er insbesondere das Produktionsland auf der Verpackung deklarieren. Im Offenverkauf muss er dir diese Informationen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Deklariert der Hofladen ein Produkt als «schweizerisch», «aus der Schweiz» oder ähnlich, muss das Lebensmittel grundsätzlich auch aus der Schweiz stammen. Die Kartoffel muss also in der Schweiz geerntet worden sein, das Kotelett von einem Schwein stammen, das den überwiegenden Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht hat. Ausnahmen gelten insbesondere für in bestimmten Gebieten nahe der Landesgrenzen erzeugte landwirtschaftliche Produkte.
«Bio» schliesslich sollte nur auf Produkten stehen, wo auch tatsächlich «Bio» drin ist. Tatsächlich Bio drin ist, wenn das Lebensmittel gemäss der Bio-Verordnung produziert wurde. Ist dies nicht der Fall, dürfen die Produkte auch im Hofladen «nicht den Eindruck erwecken, sie seien biologisch erzeugt worden».
So oder so