Immer mal wieder häufen sich Berichte, wonach Kinder auf dem Schulweg die Bibel in die Hand gedrückt kriegen. Nicht alle Eltern sind darüber erfreut, aber machen können sie wenig dagegen. Denn wer Bibeln auf einer öffentlichen Strasse verteilt, übt seine verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit aus. Solange er sich dabei an einige rechtliche Vorgaben hält, kann ihn mit legalen Mitteln niemand davon abhalten.
Bibeln oder andere heilige Schriften zu verteilen ist auf öffentlichen Strassen grundsätzlich bewilligungsfrei erlaubt.
Sobald mehrere Personen zusammen Bibeln verteilen, sie einen Stand aufstellen oder die Kinder auf belebten Strassen in Gespräche verwickeln, ist je nach Polizeireglement eine Bewilligung notwendig, da die anderen Passanten so in ihrer Strassennutzung gestört werden. Die genauen Voraussetzungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde, da dieser so genannte «gesteigerte Gemeingebrauch» kantonalrechtlich definiert ist.
Auch eine Bibel-Verteilaktion darf nicht in eine Nötigung ausarten: Niemand darf eine andere Person durch eine Beschränkung ihrer Handlungsfreiheit nötigen, etwas zu dulden. Möchte also ein Schüler die Bibel nicht, darf ihm niemand den Weg abschneiden, um ihn zu zwingen, das Buch entgegenzunehmen. Ebenso ist es problematisch, die Bibel in einem unbeobachteten Augenblick in den Schulrucksack zu stopfen.
Eine weitere Grenze für diese Verteilaktionen bildet die Religionsmündigkeit: In der Schweiz kann ein Kind erst ab seinem 16. Geburtstag über sein religiöses Bekenntnis entscheiden. Vorher ist die religiöse Erziehung Sache der Eltern, sofern sie dabei das Kindeswohl respektieren. Schenkt also eine Person einem fremden Kind ohne Einwilligung der Eltern eine Bibel, greift sie in die elterliche Sorge ein. Ein Jugendlicher ab 16 gilt als urteilsfähig genug, um zu entscheiden, ob er das Buch will oder nicht.
Nicht erlaubt sind Bibel-Verteilaktionen auf dem Gelände der öffentlichen Schule. Diese nämlich ist verpflichtet, einzugreifen, wenn jemand Bibeln verteilt: Öffentliche Schulen müssen nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung religiös neutral sein. So können Eltern oder Kinder verlangen, dass in der Schule keine Kruzifixe hängen, die Schule Schüler unabhängig von deren Konfession aufnehmen muss – und eben auch, dass niemand auf dem Schulgelände Bibeln oder andere heilige Schriften verteilt.
Privatschulen sind hier freier. Selbst diese müssen jedoch auf Grundschulstufe gewährleisten, dass sich die Schüler ihre Meinung frei bilden können.
Chancho
Die werden da nicht gemobbt.
saukaibli
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