Seit der coronabedingten Baisse steigt die Zahl der Einbruchdiebstähle wieder kräftig an. Waren die Einbrecher erfolgreich, ersetzt die Hausratversicherung nicht nur den Wert der gestohlenen Dinge, sondern kann auch Reparaturkosten übernehmen. Wie so oft liegt aber der Teufel im Detail.
Das erste, was du nach einem Einbruch machen solltest, ist die Polizei zu informieren und möglichst nichts anzufassen oder gar aufzuräumen. Die Polizei wird dich dann orientieren, wie du eine Anzeige erstatten kannst. Die Anzeige ist unter anderem deswegen wichtig, weil die Hausratversicherung deinen Fall nur so bearbeiten kann.
Die Hausratversicherung ist zwar mit einigen hier nicht interessierenden Ausnahmen nicht obligatorisch, aber doch eine in der Schweizer Bevölkerung sehr beliebte Versicherung. Sie funktioniert meist gleich: In der Regel erstattet die Hausratversicherung nach Abzug des Selbstbehalts den Neuwert der gestohlenen Sachen. Hast du allerdings eine (günstigere) Zeitwertversicherung abgeschlossen, musst du bei der Wiederbeschaffung in aller Regel draufzahlen. Dasselbe kann für Dinge gelten, welche offensichtlich nicht im täglichen Gebrauch sind, so etwa im Estrich oder Keller gelagerte Gegenstände.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus der Versicherungssumme. Unabhängig von dem tatsächlichen Wert des Hausrats erstattet die Hausratversicherung maximal die in der Police festgelegte Deckungssumme. Es lohnt sich, diese ab und zu zu überprüfen und sie allenfalls zu erhöhen oder über eine zusätzliche Wertsachenversicherung nachzudenken.
Auch Bargeld ist versichert. Hier gilt, dass die versicherte Summe begrenzt ist. Falls du nach einem Einbruch mal auf gut Glück versuchen möchtest, bei der Versicherung einen Fantasiebetrag einzugeben: Ist nicht zu empfehlen. Denn bei einem aufgedeckten Versicherungsbetrug drohen empfindliche Strafen.
Unheil droht auch, wenn du vergessen hast, die Fenster zu verschliessen und die Türen zu verriegeln. Denn konnten die Einbrecher ohne Gewalt oder Dietrich in deine Wohnung spazieren, wird dich die Versicherung wahrscheinlich auf deine Schadenminderungspflicht hinweisen und nicht zahlen. Umgekehrt kann die Versicherung die Versicherungssumme erhöhen oder die Prämie senken, wenn du Massnahmen gegen einen Diebstahl ergriffen hast. So kann sie es etwa honorieren, wenn du über eine Alarmanlage verfügst oder wenn du deinen Schmuck und dein Bargeld in einem Tresor aufbewahrst. Du kannst übrigens auch unabhängig davon, ob du bereits Einbruchsopfer wurdest, die Polizei kontaktieren. Diese bietet Beratungen zu Präventionsmassnahmen an.
Als Mieter musst du Einbruchschäden am Gebäude, also etwa eingeschlagene Scheiben oder aufgebrochene Türen, deiner Vermieterin sofort melden. Diese beziehungsweise deren Versicherung muss den Schaden in der Regel übernehmen. Als Eigentümerin kannst du diese Schäden deiner Hausratversicherung melden. Hier übernimmt die Hausratversicherung die Schäden meist jedoch nur dann, wenn nicht eine andere Versicherung wie etwa die Gebäudeversicherung zahlt.
Nun jedoch noch zu einem Schaden, der sich nicht so einfach ersetzen lässt: Wie zahlreiche Studien wenig überraschend zeigen, leben viele von einem Einbruch betroffene Menschen danach in Angst. Leistungen der Opferhilfe wirst du deswegen nicht erhalten, denn das Opferhilfegesetz ist auf blosse Einbruchdiebstähle nicht anwendbar. Teilweise übernehmen hingegen Hausratversicherungen Kosten für psychologische Beratungen nach einem Einbruch.