Öffentliche Grundschulen und ihre Lehrpersonen müssen konfessionell neutral auftreten. Ihre Schützlinge vor jeglicher Religion abschirmen, müssen sie deswegen nicht.
Die Grundschule ist ein Paradebeispiel für den Föderalismus: Jeder
Kanton hat seine eigenen Regeln, muss sich aber gleichwohl an die Bundesverfassung halten. Diese verankert zunächst die
Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche den religiösen Frieden sichern, jeder Person die Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben gewähren und die Ausgrenzung von religiösen Minderheiten verhindern soll. Zudem garantiert die Bundesverfassung den
ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Mindestens die öffentlichen Schulen müssen deswegen von Verfassung wegen einen konfessionell neutralen Unterricht anbieten. Der neutrale Teufel liegt aber im Detail.