Liebe Karin
Ja, das Hotel muss dir den Gutschein unabhängig von Corona verlängern. Du musst auch nicht begründen, warum du die Gültigkeit deines Hotelgutscheins verlängern möchtest.
Auf Geschenkgutscheinen wie auf deinem steht oft ein «Ablaufdatum». Massgebend ist aber das Schweizer Obligationenrecht (OR). Will das Hotel deinen Gutschein nicht verlängern, machst du die Verantwortlichen auf den Artikel 127 OR aufmerksam. Dort steht, dass die Verjährungsfrist von Forderungen generell zehn Jahre beträgt.
Schalten die Hotelverantwortlichen auf stur, musst du sie auf den Artikel 129 OR mit dem Titel «Unabänderlichkeit der Fristen» aufmerksam machen: «Die in diesem Titel aufgestellten Verjährungsfristen können durch Verfügung der Beteiligten nicht abgeändert werden.»
Gestützt auf das OR kommen Gerichte immer wieder zum Schluss, dass kürzere Gültigkeitsfristen auf Gutscheinen ungültig sind.
Auf Gutscheinen stehen dennoch kürzere Fristen als die zehn Jahre. Ein simpler Grund ist ganz einfach, dass nicht eingelöste Gutscheine für Hotels und andere Anbieter ein gutes Geschäft sind. Die Anbieter verdienen also mit der Unwissenheit von Kunden oder mit Kunden, die nicht auf ihr Recht bestehen, gutes Geld.
Steht auf dem Gutschein ein Betrag in Franken oder in einer anderen Währung, muss der Gutscheininhaber die Differenz bezahlen, falls das Hotelzimmer in der Zwischenzeit teurer ist. Das kann besonders der Fall sein, wenn der Betrag für eine Übernachtung während der Hochsaison nicht reicht.
Die Verlängerung der Gültigkeitsfrist eines Gutscheins ist bis zu zehn Jahren also keine Frage der Kulanz, wie Anbieter das gerne darstellen, sondern ganz einfach geltendes Recht.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!
Inflatio
Wenn ich im Rahmen einer Werbekampagne vom Hotel einen Gutschein erhalten, der befristet Gültigkeit hat, ist das Hotel nach der Befristung nicht mehr verpflichtet, ihn anzunehmen.
JacquesDaniel_7
wenn jemand schon mit der brechstange anfängt und mit konsumentenschutz und anwalt droht bevor überhaupt gefragt wurde ob eine verlängerung möglich ist, macht mans halt ein wenig weniger gerne aber natürlich auch dort anstandslos.