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Immobilien: Soll ich meine Hypothek mit meinem Erbe amortisieren?

Mann am Fenster
Ein Erbe bringt neue Möglichkeiten – und neue Fragen.Bild: shutterstock.com
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«Ich habe geerbt. Soll ich meine Hypothek nun damit amortisieren?»

Martin (53): «Ich habe eine Viertelmillion Franken geerbt. Soll ich meine Hypothek nun amortisieren?»
31.05.2019, 13:3001.06.2019, 06:33
Frédéric Papp / Comparis
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Lieber Martin

Deine Frage lässt sich nicht pauschal mit einem Ja oder Nein beantworten. Die Art der Hypothekarfinanzierung, deine Risikobereitschaft und persönlichen Ziele bestimmen deinen Handlungsspielraum.

In einem ersten Schritt musst du abklären, ob in deinem Fall eine Amortisation überhaupt sinnvoll ist. Läuft deine Hypothek oder eine Tranche davon nicht demnächst aus? Dann kann eine vorzeitige Rückzahlung ins Geld gehen.

Oft happige Strafe bei vorzeitiger Rückzahlung

Banken verlangen bei einer ausserordentlichen Amortisation vom Hypothekarnehmer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, auch Penalty genannt. Die Höhe der Strafe entspricht in etwa dem entgangenen Zinsgewinn der Banken für die Restlaufzeit der Hypothek. Sie kann ohne weiteres mehrere Zehntausend Franken betragen. Es lohnt sich somit, die Rückzahlung mit dem Fälligkeitstermin der Hypothek abzustimmen.

Lege stattdessen das Erbe bis zum Fälligkeitstermin konservativ an. Du kannst etwa das Geld vorübergehend auf dem Sparkonto deponieren. Aus Sicherheitsgründen solltest du den Betrag aber auf mehreren Konten bei verschiedenen Banken verteilen. Der Grund: Banken, ausser Kantonalbanken mit Staatsgarantie, garantieren nur für Einlagen von maximal 100'000 Frankenpro Kunde.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Hypothek auf das Alter hin abbauen

Eine vorzeitige Rückzahlung der Hypothek ist für Hypothekarschuldner ab Alter 50 prüfenswert. Kommst du zum Schluss, dass die Hypothekarlast in der Pension zu schwer wiegt, ist eine Reduktion der Schuld angebracht. Banken verlangen von Rentnern üblicherweise zusätzliche Amortisationen, wenn sie die Tragbarkeitskriterien nicht mehr erfüllen.

Hast du für die Finanzierung deines Eigenheims Pensionskassen-Gelder vorbezogen? Dann kannst du den Betrag oder Teile davon noch während deines Erwerbsleben wieder in die Kasse zurückführen. Die durch den Vorbezug geschwächte Altersvorsorge stärkst du damit. Wichtig: Prüfe vor der Rückzahlung die finanzielle Robustheit deiner Pensionskasse. Befindet sie sich in einer Unterdeckung, ist von Einzahlungen abzuraten.

Investitionen in werterhaltende Massnahmen

Du kannst das Geld auch in Vermögensanlagen stecken, falls ein Abbau der Hypothek nicht notwendig ist. Beachte dabei: Die Investition sollte deiner Risikofähigkeit sowie deiner aktuellen und künftigen Lebensplanung gerecht werden.

Die Viertelmillion Franken oder Teile davon kannst du dann für eine Rundumsanierung einsetzen. Investitionen in ein neues Heizsystem oder in die Erneuerung der Gebäudeisolation reduzieren nicht nur die Energiekosten, sondern senken auch den CO2-Ausstoss, verbessern das Wohnklima und machen dein Eigenheim zukunftsfähig.

Gut zu wissen: Investitionen in energiesparende Massnahmen werden steuerlich gefördert.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Robi14
31.05.2019 17:02registriert Januar 2017
alles auf rot!
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Pana
01.06.2019 01:57registriert Juni 2015
Weekend nach Las Vegas mit den Jungs. Danach kann man wieder an Hypotheken denken (oder auch nicht).
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