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Neue Regeln: Was Drohnen-Piloten wissen müssen

Pilot Ueli Sager fliegt eine Drohne im Rahmen eines Pilotprojektes zur Rettung von Rehkitzen mittels Drohnen, am Dienstag, 29. Mai 2018, in Wald. Kitze, die sich im hohen Gras verstecken, sollen mitte ...
Pilot Ueli Sager fliegt eine Drohne im Rahmen eines Pilotprojektes zur Rettung von Rehkitzen im Mai 2018.Bild: KEYSTONE
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Neue Flugregeln und teure Fehler: Was Drohnen-Fans wissen müssen

Seit diesem Jahr gelten in der Schweiz neue Regeln für Drohnen. Fast alle Drohnenpilotinnen und -piloten müssen ihre Fluggeräte nun registrieren und kennzeichnen. In vielen Fällen muss mittels einer Prüfung ein Zertifikat erworben werden. Bei Grobfahrlässigkeit und ohne Versicherung kann es teuer werden.
24.05.2023, 12:1006.06.2023, 13:33
Mobilitätsteam TCS
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Bis autonome Personendrohnen ihren Flugdienst aufnehmen, dauert es wahrscheinlich noch eine Weile. Dass die vertikale Mobilität kommen wird, ist jedoch unbestritten. Zurzeit fliegen die einen Drohnen, weil es einfach Spass macht, sie durch die Luft zu steuern oder ungewöhnliche Naturaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Andere nutzen Film- und Fotoaufnahmen von Drohnen aus professionellen Gründen oder sie werden zur Inspektion von schwer zugänglichen Gebäuden und Anlagen bis hin zur Ortung von Verletzten und Rehkitzen eingesetzt.

Hobby-Pilotinnen und -Piloten, Fotografinnen und Videasten nutzen gerne Kameras an Bord kleiner Drohnen und erfreuen sich der neuen Perspektiven. Die kleinen Quadrokopter lassen sich vergleichsweise leicht und sicher fliegen, die Kameras und die Fotochips werden immer leistungsfähiger. Somit gelingen Fotos und Filmaufnahmen, wie sie früher nur aus Flugzeugen, Helikoptern oder Ballonen möglich waren.

Contentpartnerschaft mit TCS
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit dem Touring Club Schweiz. Die Themen drehen sich rund um Mobilität, Freizeit und Reisen und basieren auf dem Fachwissen des internen Expertenteams des TCS. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Semiprofessionell einsetzbare Geräte kosten nicht die Welt. Die Preisspanne liegt bei rund 700 bis 2800 Franken. Das Gewicht kann deutlich variieren, von knapp unter 250 Gramm bis zum «Brummer» von mehreren Kilogramm. Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht müssen die geringsten Auflagen erfüllen, etwa keine Registrierungspflicht, wenn keine Aufzeichnungsgeräte eingebaut sind. Aus diesem Grund kommen zunehmend Geräte auf den Markt, die höchstens 249 Gramm wiegen.

Keine grenzenlosen Freiheiten

Wer sich auf die laufend besser werdenden Geräte konzentriert, könnte glauben, in der Welt der Drohnen seien Freiheiten und Aussichten grenzenlos. In Wirklichkeit ist der Luftraum jedoch kein Wilder Westen, sondern eine regulierte Zone. Die neue Drohnenverordnung des Bundes betrifft alle Schweizer Pilotinnen und Piloten. Drohnen, die mit einer Kamera, Mikrofon oder sonstigen Sensoren ausgestattet sind, welche sich zur Erfassung von personenbezogenen Daten eignen, sowie Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm, müssen eine Registrierungsnummer tragen. Diese kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt werden. Für das Lenken von Drohnen ab 250 Gramm ist zudem ein Zertifikat, eine Art Drohnenführerschein, notwendig. Dieses kann zwar in den meisten Fällen kostenlos online erworben werden, trotzdem empfiehlt es sich, einen Kurs zu absolvieren. Dort werden praktische Fähigkeiten und das notwendige Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen, Flugphysik und -steuerung vermittelt.

Insbesondere bei den rechtlichen Vorschriften sind mehrere wichtige Punkte zu beachten:

  • Zonen, in denen Drohnenflüge entweder verboten oder bewilligungspflichtig sind. Verboten sind beispielsweise Flüge in der Nähe von Flugplätzen oder über Naturschutzgebieten.
  • Die Distanzregeln müssen eingehalten werden. Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt aktuell 120 Meter. Zudem gilt: Unabhängig der Gewichtsklasse dürfen keine Menschenansammlungen mit mehr als 25 Personen überfolgen werden.
  • Es ist eine Haftpflicht-Versicherung erforderlich, die durch Drohnen verursachte Schäden in der Höhe einer Million Franken abdeckt.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gilt als elementare Benimmregel im Umgang mit Drohnen die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf schreckhafte Wild- und Haustiere, aber auch kritische Infrastrukturen. Nie vergessen: Nicht alle teilen die eigene Begeisterung fürs fliegerische Hobby.

Vorsicht bei Grobfahrlässigkeit

Die Verwendung von Drohnen erfordert ein verantwortungsvolles Handeln, um die Sicherheit anderer zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sobald eine Drohne abhebt, befindet sie sich im öffentlichen Luftraum. Bei Grobfahrlässigkeit kann es passieren, dass auch Versicherungen die Verantwortung ablehnen. Dann kann es schnell richtig teuer werden.

Die Drohne ist in der Regel auf die persönlichen Bedürfnisse des Besitzers abgestimmt. Ebenso wichtig ist, dass dieser im Umgang mit der Drohne genügend geübt ist und über die erforderlichen Kenntnisse auf technischer und rechtlicher Ebene verfügt. Es lohnt sich deshalb, den richtigen Kurs auszusuchen sei es vom Kompaktkurs für Anfänger bis hin zu einer Ausbildung mit Profi-Lizenz.

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Madison Pierce
24.05.2023 15:47registriert September 2015
Anscheinend sind Drohnenpiloten rücksichtsloser und unfähiger als Modellflieger. Ich fliege schon Modelle, seit ich ein Kind bin und hatte noch nie Probleme. Eine Modellflugversicherung habe ich, aber keinen Ausbildungsnachweis oder so. Es ist schade, dass die Regeln derart verschärft wurden. Bei uns in der Gemeinde gilt totales Drohnenverbot. Nur weil ein paar Idioten im Tiefflug über fremde Gärten geflogen und Leute gefilmt haben, wird allen der Spass genommen.
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Monsterius1
25.05.2023 00:55registriert März 2023
Mistdinger. Noch mehr Lärm, noch mehr stalking.
Privatgrundstücke sollten nicht überflogen werden dürfen oder Fotos davon gemacht werden ohne Einwilligung der Eigentümer oder Mieter.
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