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Blasphemie: Das Verbot der Gotteslästerung muss weg

Ein Berggaenger geniesst die warme Abendsonne und die angenehmen Temperaturen am Dienstag, 2. Juni 2015, auf dem Gonzen (1830 Meter ueber Meer) bei Sargans. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller) .A hiker enjoys ...
Ein Westschweizer Bergführer verstiess gegen das Blasphemie-Verbot, als er Gipfelkreuze zerstörte.Bild: KEYSTONE
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Das Verbot der Gotteslästerung muss weg – auch wenn der Bundesrat dagegen ist

Nationalrat Beat Flach verlangt in einer Motion die Streichung des Blasphemieverbotes, doch die Landesregierung wehrt sich dagegen. Dabei hat es längst keine Daseinsberechtigung mehr.
15.04.2019, 09:36
Hugo Stamm
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Mal ehrlich: Hast du gewusst, dass es in der Schweiz ein Blasphemieverbot gibt? Konkret heisst das, du darfst Gott nicht öffentlich lästern. Wer verletzende oder verhöhnende Äusserungen über Gott, religiöse Überzeugungen oder etwas Heiliges macht, kann eingeklagt werden.

Wörtlich heisst es im Artikel 261 des Strafgesetzes:

«Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, (…) wird mit Geldstrafe bestraft.»

Religion und Glauben geniessen bei uns also einen besonderen Schutz. Einen Rechtsschutz, den Weltanschauungen oder politische Gruppen nicht für sich in Anspruch nehmen können. Sind solche Privilegien in einem Staat, der sich als säkular versteht und der eine Trennung von Kirche und Staat mindestens im religiösen Sinn kennt, noch sinnvoll?

Nein, findet Nationalrat GLP-Beat Flach. In einer Motion verlangt der Aargauer vom Parlament die Streichung des Gesetzesartikels. Das Blasphemieverbot sei in einem säkularen und liberalen Staat nicht mehr zeitgemäss.

Beat Flach, GLP-AG, folgt einer Debatte an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 14. Juni 2018 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
Beat Flach im Sommer 2018 in Bern.Bild: KEYSTONE

Damit ist wiederum der Bundesrat nicht einverstanden. Er beruft sich darauf, dass die Meinungsfreiheit auch in religiösen Fragen gewährleistet sei. In seiner Stellungnahme schreibt er, religiöse und ethische Fragen könnten heute frei und offen diskutiert werden.

Bergsteiger-Legende Reinhold Messner ist gegen die Entfernung von Gipfelkreuzen:

Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtssprechung sei nicht jede Kritik strafbar, die allenfalls als beleidigend, provokativ oder spöttisch aufgefasst werden könne. Strafbar sei nur jene Kritik, die auf Hohn und Schmähung ausgerichtet sei und durch Form oder Inhalt das elementare Gebot der Toleranz verletze. Artikel 261 biete ein Mittel, um das friedliche Zusammenleben der Religionen zu gewährleisten.

Was meint das Parlament?

Wie sich das Parlament entscheiden wird, ist noch offen. Heimatschützer wie EVP, CVP und SVP werden die Motion wohl mehrheitlich ablehnen, die FDP dürfte gespalten sein, die Linken und Grünen grossmehrheitlich dafür. Es ist schwierig, eine Prognose zu stellen.

Nahe zusammenruecken musste wer am Sonntag, 2. Oktober 2011 bei strahlend schoenem und mildem Herbstwetter unter dem Gipfelkreuz des 2808 Meter hohen Calanda oberhalb Chur Platz nehmen wollte. (KEYSTO ...
Stehen Gipfelkreuze unter dem Schutz des Artikels 261?Bild: KEYSTONE

Wie auch immer: Verurteilungen wegen Gotteslästerung sind selten. Für den bekanntesten und spektakulärsten Fall in jüngster Zeit sorgte ein Greyerzer Bergführer. Er hatte sich darüber geärgert, dass ihm an den für ihn schönsten Orten der Schweiz – den Berggipfeln – oft ein Kreuz im Weg stand. Und dass er dort an Religion und Glauben erinnert wurde. Und an die Macht der Kirchen. Deshalb zerstörte er drei Gipfelkreuze und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Der Fall zeigt, dass das Blasphemie-Verbot ein alter Zopf ist, den man endlich abschneiden sollte. Andere europäische Länder haben es vorgemacht. Sogar Irland, das als besonders religiös gilt.

Antirassimusstrafnorm reicht aus

Kirchen und Religionsgemeinschaften brauchen keinen besonderen Schutz. Gott schon gar nicht, zumal seine Existenz umstritten ist.

Kommt hinzu, dass wir ja noch den Artikel 261bis haben, die Antirassismusstrafnorm. Sie schützt vor Diskriminierung, wenn es um Fragen von Rasse, Ethnie oder Religion geht.

Dieser Zusatz ist sinnvoll, geht es doch um Minderheiten, die im Zeitalter wachsender Religionskonflikte, der Wutbürger und der sozialen Medien geschützt werden müssen. Dabei geht es um mehr als um Meinungsfreiheit, sondern um Diskriminierung und Aufhetzung, die fatale persönliche und politische Konsequenzen haben können.

Hugo Stamm; Religionsblogger
Hugo Stamm
Glaube, Gott oder Gesundbeter – nichts ist ihm heilig: Religions-Blogger und Sekten-Kenner Hugo Stamm befasst sich seit den Siebzigerjahren mit neureligiösen Bewegungen, Sekten, Esoterik, Okkultismus und Scharlatanerie. Er hält Vorträge, schreibt Bücher und berät Betroffene.
Mit seinem Blog bedient Hugo Stamm seit Jahren eine treue Leserschaft mit seinen kritischen Gedanken zu Religion und Seelenfängerei.

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248 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ale Ice
13.04.2019 09:11registriert November 2017
Mal ehrlich: Ich habe nicht gewusst, dass es in der Schweiz ausserhalb der Kirchengemeinschaften ein Blasphemieverbot gibt.

Für diejenigen, denen respektvoller Umgang und Unantastbarkeit von Würde gegenüber Mensch und Tier Mühe bereitet, gibt es bereits einige Regelungen.
Dass aber Gott (alle Götter?) eines besonderen Schutzes von Seiten des Staates bedarf, ist sicher nicht nachvollziehbar.
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Alphonse Graf Zwickmühle
13.04.2019 08:38registriert Oktober 2018
Es ist und bleibt insgesamt ein Kreuz mit der Religion ob nun auf einem Gipfel oder in den oftmals verschlungenen Niederungen.
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Ich hol jetzt das Schwein
13.04.2019 09:48registriert September 2015
Blasphemie: Ein Verbrechen ohne Opfer.
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