05.04.2015, 09:4705.04.2015, 13:44
Apple könne seine neue Apple-Watch nicht vor Ende 2015 in der Schweiz verkaufen, berichtete am Samstag die Nachrichtenagentur Reuters. Begründung: Ein entsprechendes «Patent» laufe erst im Dezember ab. Das Patent sei in den 80ern der Genfer Firma Léonard S.A. (heute Leonard Timepieces SA) zugesprochen worden.
So sieht die im Schweizer Markenregister eingetragene Wort-Bild-Marke aus (links). Rechts die Apple Watch.
Die von vielen Medien – darunter auch watson – aufgegriffene Meldung über ein Verkaufsverbot stimmt offenbar nicht, wie der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger in einem Blogbeitrag erläutert: Laut steigerlegal.ch hinterlegte die Firma damals eine Marke, aber kein Patent. Das bedeute, dass Leonard Timepieces über die Marke von 1985 verfüge, die für Waren im Zusammenhang mit Uhren und deren Bestandteilen geschützt sei. Rechte am Namen «Apple» oder am Apple-Logo habe sich Leonard Timepieces – soweit ersichtlich – hingegen nicht gesichert.
«Dass in den Medien Patent und Marke oft verwechselt werden, ist eine Tatsache – und aufgrund der Komplexität der Materie verständlich», sagt der Schweizer Anwalt und Markenrecht-Spezialist Stephan Beutler auf Anfrage. Unverständlich ist für ihn, warum diverse Medien berichteten, dass der Markenschutz Ende 2015 ablaufen würde. «Eine Marke kann jeweils um zehn Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden», sagt der Anwalt.
Wichtig sei zudem, «ob diese neu entdeckte APPLE-Marke in den letzten Jahren in der Schweiz überhaupt benutzt wurde. Wenn nicht, ist sie angreifbar und damit ohnehin kein Hindernis für Apple.»
Und was wäre, wenn die Marke wirklich gebraucht worden ist? «Dann wird der Fall sehr komplex», sagt Beutler. «Sollte Léonard die Marke in den letzten Jahren gebraucht haben, so hat dieses Unternehmen eine gültige Marke, welche den Bestandteil APPLE enthält. Damit hätte Leonard, wie es auf den ersten Blick scheint, zumindest in Kombination mit einem Apfel einen Schutz für den Namen APPLE in Bezug auf Uhren.»
Kein Verkaufsverbot
Kurz zusammengefasst sei es so, dass die bestehende Marke von Leonard Timepieces grundsätzlich kein Verkaufsverbot für die neue Apple Watch in der Schweiz bedeute, sind sich beide Anwälte einig: «Ich gehe nicht davon aus, dass diese Marke der Grund dafür war, dass Apple den Schweizer Markt nicht zum Erstmarkt erkoren hat», sagt Beutler. Wenn man ein Produkt weltweit lanciere, gäbe es hunderte von Problemen. «Das nun in der Schweiz aufgetauchte ‹Problem› ist dabei meines Erachtens zu wenig zentral, um einen finanzstarken Weltkonzern wie Apple aus der Fassung zu bringen.» Rechtsanwalt Steiger schreibt: «Es ist fraglich, ob Leonard Timepieces mit einem markenrechtlichen Widerspruch oder sonstigen Rechtsmitteln gegen Apple obsiegen würde.»
Sicher ist: Apple hat noch keinen Termin für den Verkaufsstart in der Schweiz kommuniziert. Am 24. April kommt die Apple-Uhr in neun Ländern in den Handel, darunter Deutschland und Frankreich.
Die «Falschmeldung» vom Schweizer Apple-Patent, die nach dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) auch die Nachrichtenagentur Reuters aufgegriffen hatte, ging am Samstag um die Welt. Ohne weitere Recherchen haben sie viele Onlinemedien aufgegriffen. Apple hat sich nicht zu Wort gemeldet. (feb/kub/oli/dsc)
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Alles Wissenswerte zur Apple Watch
... die Uhr kommt laut Apple am 24. April in den Verkauf. Ab dem 10. April soll das Wearable vorbestellbar sein.
quelle: x02798 / stephen lam
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