Schlag gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Betrug im Darknet – Schweiz beteiligt
Mehr als 373'000 Darknet-Websites seien abgeschaltet und 440 der rund 600 Tatverdächtigen bereits identifiziert worden, teilten Justizministerium und Polizei des deutschen Bundesstaates Bayern mit.
Gemäss Europol-Mitteilung vom Freitag waren an der «Operation Alice» auch mehrere Schweizer Polizeibehörden beteiligt. Namentlich erwähnt werden das Bundesamt für Polizei (Fedpol), die Luzerner Polizei, die Kantonspolizei St.Gallen, die Kantonspolizei Thurgau sowie die Kantonspolizei Zürich.
«Alice with Violence CP», «Raped Bitches» oder «Exclusive Baby Sluts CP»: Unter anderem mit solchen entsetzlichen Domain-Namen und mit Bildern von schwerem sexuellem Missbrauch von Kleinkindern habe ein Betreiber von Darknet-Plattformen Pädokriminelle angelockt. Diese bezahlten per Bitcoin, erhielten aber nichts.
Wer steckt dahinter?
Nach dem mutmasslichen Kopf hinter dem Ganzen werde international gefahndet: Es handle sich um einen 35-jährigen Chinesen mit Wohnsitz in der Volksrepublik. Er soll laut Europol-Mitteilung einen geschätzten Gewinn von 345'000 Euro mit der Masche erzielt haben.
Insgesamt werde weltweit gegen rund 600 User, die zwischen Februar 2020 und Juli 2025 auf Darknet-Plattformen Zahlungen getätigt hätten, ermittelt.
Durch die Bezahlung für das angebotene Missbrauchsmaterial gerieten die Kunden selbst in Verdacht, obwohl sie die Bilder und Videos nie erhielten. Die Ermittler seien zum Schluss gekommen, dass Personen, «die Zugang zu exklusivem – und damit schwerwiegendem – Material über sexuellen Kindesmissbrauch suchten, wertvolle Ziele darstellen und wichtige Informationen für Strafverfolgungsbehörden weltweit liefern könnten».
In Deutschland habe es Durchsuchungen gegen 14 Verdächtige in neun Bundesländern gegeben. Aus der Schweiz lagen zunächst keine Angaben vor.
Wie lief «Operation Alice» ab?
An der von der europäischen Polizeibehörde Europol koordinierten «Operation Alice» beteiligten sich 23 Staaten – neben zahlreichen europäischen Ländern, darunter die Schweiz, auch die USA, Kanada und Australien.
Seit mehr als vier Jahren hatten die bayerischen Ermittler den eigenen Angaben zufolge eine Darknet-Plattform im Visier, auf der in letztlich betrügerischer Absicht vorrangig Abbildungen schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder angepriesen wurden, um Interessierte zum Kauf weiterer Fotos und Videos zu animieren.
Der Plattformbetreiber habe Bilder von «Boys» für 23 US-Dollar oder «Girls» für 45 US-Dollar angeboten, gezahlt werden sollte in der Kryptowährung Bitcoin.
Laut Europol wurde das Missbrauchsmaterial auch in «Paketen» angeboten. Jedes hatte einen geschätzten Preis zwischen 17 und 215 Euro und versprach Datenmengen von wenigen Gigabyte bis zu mehreren Terabyte.
Obwohl die versprochenen Missbrauchs-Aufnahmen letztlich nicht geliefert wurden: «Die Fake-Shops warben mit echtem kinderpornografischem Material», betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Und:
Das Ermittlungsverfahren zeige auch, wie erschreckend gross die illegale Nachfrage im Internet nach Material sei, das sexuellen Kindesmissbrauch zeigt.
Darum ist «Kinderpornografie» ein irreführender Begriff
Bei «Pornografie» denken viele an einvernehmliche sexuelle Darstellungen von Erwachsenen. Bei sexuellen Handlungen mit Kindern kann es aber nie Einvernehmlichkeit geben – es handelt sich immer um Missbrauch.
Im englischen Sprachraum ist die Abkürzung CSAM (Child Sexual Abuse Material) verbreitet, was mit «Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern» übersetzt werden kann. Dieser Begriff umfasst alle visuellen Darstellungen, in denen eine minderjährige Person an sexuellen Handlungen beteiligt ist, «einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Videos und computergenerierte Bilder», wie es etwa Google treffend beschreibt.
Internationale Organisationen, darunter viele NGOs, aber auch die Polizeibehörde Interpol, empfehlen inzwischen, «CSAM» oder «Material über sexuellen Kindesmissbrauch» zu verwenden.
Wenn Medien, Politik, sowie Polizei und Justiz übereinstimmend diese Begriffe verwenden, statt Kinderpornografie, wird damit deutlich, dass es sich nicht um sexuelle Präferenzen handelt, sondern um Gewaltverbrechen. Wer solche Taten aufnimmt, mit Dritten teilt oder im Internet weiterverbreitet, macht sich ebenfalls strafbar.
Neben dem Missbrauchsmaterial seien auch cyberkriminelle Dienste angeboten worden, Cybercrime-as-a-Service-Angebote (CaaS) genannt. Darunter Kreditkartendaten und Zugang zu ausländischen Systemen. Ziel sei es stets gewesen, Kunden zur Zahlung zu bewegen, ohne ihnen im Gegenzug eine Leistung zu gewähren.
Polizei bittet um Mithilfe
Europol weist in der aktuellen Mitteilung darauf hin, dass diese Woche neue Fotos auf der Plattform «Stoppt Kindesmissbrauch – Findet ein Objekt» veröffentlicht wurden. Die Polizeibehörde ruft alle europäischen Bürgerinnen und Bürger auf, Gegenstände aus ungelösten Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch auf der entsprechenden Website anzuschauen und zu prüfen, ob sie etwas davon wiedererkennen. Jeder Hinweis zähle:
Wichtig zu wissen: Es werden keine psychisch belastenden Bilder gezeigt, sondern hauptsächlich Kleidungsstücke, die in illegalen Videos zu sehen waren.
Quellen
- europol.europa.eu: Global cybercrime crackdown: over 373 000 dark web sites shut down
- justiz.bayern.de: Medienmitteilung
- Nachrichtenagenturen SDA/DPA
(dsc)
