Der Facebook-Konzern Meta wird seinen Nutzerinnen und Nutzern in Europa die Möglichkeit geben, der Sammlung von Informationen über ihr Online-Verhalten zur Personalisierung von Werbung zu widersprechen.
Meta hat die rechtliche Grundlage zur Datenerhebung nicht freiwillig geändert. Die bisherige Praxis war Anfang des Jahres von der zuständigen irischen Datenschutzbehörde für illegal erklärt worden. Die Umstellung werde am 5. April greifen, hiess es in einem Blogeintrag am Donnerstag.
Meta will die Daten künftig nicht mehr auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit den Usern sammeln, sondern macht ein «berechtigtes Interesse» daran geltend. Aus dieser Änderung folgt auch die Möglichkeit, der Datensammlung zu widersprechen. Kritikern ist das zu wenig (siehe unten).
Personalisierte Werbung ist die eine tragende Säule des Geschäftsmodells der beiden wichtigsten Meta-Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram.
Für die europäische Datenschutz-Organisation Noyb, die mit ihren Beschwerden massgeblich zur Entscheidung der irischen Datenschützer beigetragen hatte, greift die Änderung zu kurz. «Meta tauscht eine illegale Praxis gegen eine andere illegale Praxis», kritisierte Noyb-Gründer Max Schrems, der schon in jungen Jahren als Jura-Student gegen das ausufernde Datensammeln des US-amerikanischen Techkonzerns gekämpft hatte und als «Facebook-Schreck» gilt.
Statt der Möglichkeit zum «Opt-out» aus der Datensammlung sei eine vorherige «Opt-in»-Einwilligung nötig, argumentiert die europäische Non-Profit-Organisation. Noyb werde umgehend auch gegen das neue Modell vorgehen. Aus strategischen Gründe verrate man noch keine Details.
Die irischen Datenschützer hatten im Januar einen Verstoss gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt und eine Strafe von 390 Millionen Euro gegen Meta verhängt.
Meta betonte am Donnerstag, der Konzern sei weiterhin der Ansicht, im Rahmen der DSGVO gehandelt zu haben. Deshalb werde der Widerspruch gegen die Entscheidung weiter vorangetrieben. Mit der Änderung wolle man aber in vorgegebener Frist die Anforderungen der Datenschützer erfüllen.
Die DSGVO regelt seit 2018, zu welchen Bedingungen personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Der Facebook-Konzern hatte damals in seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von personalisierter Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung notwendig sei.
(dsc/sda/awp/dpa)