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Können Schweizer nun unliebsame Suchergebnisse von Google löschen lassen? Die klare Antwort: Vielleicht

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Bild: Getty Images Europe
Nach Gerichtsurteil

Können Schweizer nun unliebsame Suchergebnisse von Google löschen lassen? Die klare Antwort: Vielleicht

15.05.2014, 20:1916.05.2014, 10:27
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Das Internet vergisst nie, heisst es. Doch das war einmal. Ab sofort kann jeder EU-Bürger von Suchmaschinen wie Google, Bing oder auch Facebook verlangen, dass Links zu Webseiten, Fotos und Videos über ihn gelöscht werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. 

Bedingung ist, die Person kann nachweisen, dass eine Information über sie veraltet, falsch oder irrelevant ist. Wurde jemand jedoch rechtmässig verurteilt, muss Google den Link auf einen entsprechenden Online-Artikel nicht löschen. In diesem Fall überwiegt das öffentliche Interesse.

Typische Beispiele für mögliche Löschanträge hat der «Tages Anzeiger» zusammengestellt: 

- Ein Erwachsener will, dass sein fremdenfeindlicher Online-Kommentar aus der Jugendzeit nicht mehr in der Suchmaschine auftaucht

- Eine ehemalige Pornodarstellerin will, dass Google und Bing den Hinweis auf eine Filmdatenbank löschen, wo sie als Pornodarstellerin aufgeführt ist

- Eine 14-Jährige will, dass der Verweis auf ein Baby-Video von ihr entfernt wird

So stellen Sie einen Löschantrag bei Google
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen im Internet will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen.

«Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind», sagte ein Google-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. Die Nutzer sollen informiert werden, sobald ein praktikabler Mechanismus entwickelt werde. «Dies kann mehrere Wochen dauern.» (sda/dpa)

Das Urteil des EuGH gilt für EU-Länder. Doch wie sieht es bei uns aus? Können auch Schweizer die Löschung eines Links von Google fordern?

Google selbst lässt die Frage vorerst offen: «Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren.» Der Eidgenössische Datenschützer, Hanspeter Thür, sagt im Interview mit dem «Tages Anzeiger»: «Meiner Meinung nach ist das Urteil auch in der Schweiz anwendbar.» Thür geht davon aus, dass Google keinen Sonderfall Schweiz schaffen will und Löschanträge hierzulande gleich wie in der EU behandeln wird. Falls nicht, müsste sich ein Schweizer Richter mit der Angelegenheit befassen: «Ein Schweizer Gericht würde den Fall wohl gleich beurteilen», glaubt Thür.

«Recht auf Vergessen»

Was das «Recht auf Vergessen» genau bedeutet, muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Ein unliebsamer Interneteintrag, der erst fünf Jahre zurückliegt, könnte noch als aktuell und relevant betrachtet werden. Einen 15 Jahre alten Online-Kommentar müssten Google, Microsoft und Co. indes mit höchster Wahrscheinlichkeit entfernen. Der EuGH hält fest, dass Links selbst dann entfernt werden müssen, wenn Informationen sachlich korrekt, aber veraltet und daher nicht mehr relevant sind. Wird der Löschantrag abgelehnt, soll man gegen die Suchmaschinen klagen können. 

Internetnutzer müssen sich aber im Klaren sein, dass Google, Facebook und Microsoft auch künftig nicht Webseiten, Fotos oder Videos löschen werden, sondern nur das Suchergebnis. Wer den direkten Link zu einer Website oder einem Foto hat, kann die Datei weiter aufrufen. Kommt hinzu: Auch das Suchmaschinen-Urteil dürfte nicht dazu führen, dass unliebsame Google-Treffer zeitnah aus dem Netz entfernt werden. Daher sollte man auch in Zukunft stets überlegen, was man wo im Web von sich preisgibt. 

Vom Urteil ausgenommen sind Personen des öffentlichen Lebens. So soll etwa verhindert werden, dass Politiker einen unliebsamen Korruptionsskandal aus den Suchergebnissen entfernen können. 

Wie reagiert Google?

Auf den ersten Blick ist das Urteil ein Erfolg auf ganzer Linie für Datenschützer und Internet-User und eine Schlappe für Google. Internet-Rechtsexperte Martin Steiger warnt jedoch: «Ich denke, Google bekommt zurzeit sicherlich sehr viel Post. Wir müssen erst einmal abwarten, wie das Unternehmen nun vorgeht», sagte er gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Es sei schwer vorstellbar, dass Google den Entscheid einfach so hinnimmt.

Dass Google die Segel bereits gestrichen hat, lässt sich aus dem Statement des Suchmaschinen-Riesen nicht herauslesen: «Diese Entscheidung ist nicht nur für Suchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren. Wir sind sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweicht und dessen Warnungen und aufgezeigte Konsequenzen unberücksichtigt lässt.» Google bezieht sich auf den zuständigen EuGH-Generalanwalt, der sich dafür ausgesprochen hatte, den Internetkonzern nicht zur Löschung solcher Suchresultate zu verpflichten. Google befürchtet, dass Löschaufträge für Zensur missbraucht werden und die Funktionsweise der Suchmaschine einschränkt.

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