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EU-Parlament gibt grünes Licht für strenges KI-Gesetz

European Union lawmakers vote on an Artificial Intelligence Act at the European Parliament, Wednesday, March 13, 2024 in Strasbourg, eastern France. European Union lawmakers are set to give final appr ...
Blick in den grossen Saal des Europäischen Parlaments in Strassburg.Bild: keystone

EU-Parlament gibt grünes Licht für strenges KI-Gesetz – das sind die wichtigsten Fragen

13.03.2024, 13:0313.03.2024, 14:05
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Navigationsgeräte, automatische Übersetzungen oder die Gesichtserkennung am Handy: Künstliche Intelligenz ist Teil des täglichen Lebens. Ein «historisches» EU-Regelwerk soll den Umgang nun sicherer machen.

Was ist passiert?

Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Strassburg mehrheitlich für das Gesetz.

Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein.

Welche KI-Technologien fallen unter das Gesetz?

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software grosse Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten.

Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Und dann ist da noch die generative KI, die seit der öffentlichen Lancierung von ChatGPT Ende 2022 für Furore sorgt, aber ein gewaltiges Missbrauchspotenzial hat.

Was ändert sich?

Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen.

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstossen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten («Social Scoring»). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Wie geht es weiter?

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.

Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme ausser Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschliessen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstösse gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Und die Schweiz?

(dsc/sda/dpa)

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