Digital
Schweiz

Umstrittene Datenspeicherung auf Vorrat laut obersten Schweizer Richtern zulässig

Umstrittene Datenspeicherung auf Vorrat laut obersten Schweizer Richtern zulässig

Die Beschwerdeführer ziehen das Urteil des Bundesgerichts weiter und wenden sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
28.03.2018, 16:4928.03.2018, 17:09
Mehr «Digital»

Wer mit wem, wie lange und von wo aus telefoniert hat: Das Bundesgericht hält es für zulässig, wenn Swisscom und Co. diese Informationen sechs Monate lang speichern. Es hat eine Beschwerde von sechs Privatpersonen abgelehnt.

Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass die Speicherung und Aufbewahrung solcher Randdaten einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt, wie es am Dienstag mitteilte. Randdaten sind die Informationen darüber, wer mit wem, wie lange und von wo aus telefoniert hat.

Erfasst werden unter anderem Daten, die beim Telefonieren, beim Verschicken von SMS oder bei der Nutzung des Internets entstehen. Inhalte werden nicht gespeichert. Aus diesem Grund sei der Eingriff zu relativieren, legt das Bundesgericht weiter dar.

Zudem werden die Daten von den Anbietern weder gesichtet noch verknüpft. Strafverfolgungsbehörden müssten zudem – sollten sie Zugriff auf die Daten wollen – die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafprozessordnung erfüllen.

Weiter liege ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Randdatenspeicherung vor, da sie beim Aufklären von Strafdaten und bei der Suche von vermissten Personen diene.

Beschwerde erneut abgelehnt

Die sechs Personen – Mitglieder des Vereins «Digitale Gesellschaft Schweiz» – hatten sich bislang vergeblich gegen diese Praxis gewehrt, welche auf dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) basiert.

Sie wandten sich im Jahr 2014 an den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr und verlangten im Wesentlichen, dass er die Anbieter dazu anweist, ihre Randdaten zu löschen und deren Speicherung in Zukunft zu unterlassen. Der Dienst hatte das Gesuch abgelehnt.

Auch beim Bundesverwaltungsgericht blitzten die sechs Personen mit ihrem Anliegen ab: Es kam im Dezember 2016 zum Schluss, dass die Speicherung dieser Daten die Grundrechte der Betroffenen nicht in einer Weise verletzen würde, welche unzulässig sei. Zudem gebe es zahlreiche wirksame und angemessene Garantien zum Schutz vor Missbrauch und behördlicher Willkür.

Das Urteil wird weitergezogen

Die Beschwerdeführer ziehen das Urteil weiter und wenden sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wie Viktor Györffy, Rechtsanwalt der «Digitalen Gesellschaft» sagte. Unter den Beschwerdeführern ist unter anderen Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung ist das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Es verpflichtet die Telekomanbieter, die Randdaten der Telekommunikation ihrer Kundschaft zu speichern und sechs Monate lang aufzubewahren.

Ein Referendum gegen das Büpf war nicht zustande gekommen. Dem Referendumskomitee war es nicht gelungen, die notwendige Zahl an beglaubigten Unterschriften rechtzeitig einzureichen.

Weiterführende Links: 

Urteil 1C_598/2016 vom 2. März 2018 des Bundesgerichts (PDF)

Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft Schweiz (Web).

(dsc/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Twint integriert Cumulus und Co. ins Bezahlen an der Ladenkasse – so funktioniert es
Twint versucht, Kundenkarten wie Migros Cumulus direkt in den Zahlungsvorgang an der Ladenkasse zu integrieren. Davon sollen Konsumenten und Händler profitieren.

2023 wurde an den Schweizer Ladenkassen fast doppelt so häufig mit Twint bezahlt als noch im Vorjahr. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass Nutzerinnen und Nutzer seit einiger Zeit unter anderem die Coop Supercard in der Bezahl-App hinterlegen können und beim Bezahlen mit Twint Treuepunkte sammeln, ohne zusätzlich das Kärtchen zücken zu müssen. Bislang konnten aber nur wenige Kundenkarten in der App hinterlegt werden. Das soll sich nun ändern.

Zur Story