In einer Medienmitteilung hat die Staatsanwaltschaft March (im Kanton Schwyz) am Dienstagmorgen informiert, dass es keine Strafuntersuchungen gegen die Inkassofirmen PayPay AG und Obligo AG gebe. Nach «umfangreichen Abklärungen» lägen keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.
Zur Vorgeschichte: Allein beim Bund gingen in diesem Jahr Hunderte Beschwerden von betroffenen Handy-Nutzern ein. Die meisten Leute klagten über Anrufe, bei denen Call-Center-Mitarbeiter versuchten, ihre Adresse herauszufinden – damit anschliessend eine Rechnung für ein Porno-Abo verschickt werden konnte. In der Folge klagten Bund und Private am Firmensitz im Kanton Schwyz.
Nun gehen die Schwyzer Behörden wegen der umstrittenen Porno-Abos auf dem Handy nicht gegen den Mehrwertdienste-Anbieter Pulsira Limited und die besagten Schweizer Inkassofirmen vor. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf weitere Schritte.
Der Entscheid sei «kein Persilschein für die Inkassofirmen», sagt Patrick Fluri, der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft March, auf Anfrage. «Der Entscheid bedeutet lediglich, dass unsere Untersuchung keine strafrechtlich relevanten Fakten zutage gefördert hat.» Ob einzelne Sex-Abos rechtsgültig abgeschlossen worden seien, müsste in separaten Verfahren geklärt werden. Dies wäre dann nicht mehr die Aufgabe der Strafermittler, sondern würde im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens (vor Gericht) passieren.
Laut Fluri wurden mehrere Webseiten der britischen Firma Pulsira Limited mit pornografischen Inhalten (Videos) geprüft. Die Abklärungen hätten ergeben, dass die Besucher vor dem Abschluss eines entsprechenden Porno-Abos ausreichend über Preis und Umfang der Dienstleistung informiert würden. Ausserdem müsse der Abo-Vertrag schriftlich (per SMS) bestätigt werden. Demnach hätten sich keine Hinweise auf einen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben.
Zwar ist die Verfügung noch nicht rechtskräftig, doch sagt der Staatsanwalt: «Für den Moment ist das Thema für uns erledigt.» Die Staatsanwaltschaft würde erst wieder aktiv, falls neu Beschwerden mit Hinweisen auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten eingingen.
Laut Medienmitteilung wurde im Rahmen der Ermittlungen unter anderem Einsicht in die Buchhaltung der PayPay AG genommen und insbesondere geklärt, wie die fraglichen Abonnements-Verträge abgeschlossen werden. «Dazu wurden durch die Strafverfolgungsbehörden auf den fraglichen Internet-Seiten Tests durchgeführt.» Diese Tests hätten gezeigt, dass in deutscher Sprache mehrfach auf die Kosten des Abonnements sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Kündigung innert 72 Stunden hingewiesen werde.
Zudem setze der Abschluss des Abos voraus, dass der Kunde seine Handynummer bekanntgebe und er müsse seinen Zugang zu den Filmen über einen per SMS zugestellten Link freischalten. «Die Überprüfungen von Beschwerden im Einzelfall zeigten, dass sie unbegründet waren, weil beispielsweise Drittpersonen auf das mobile Gerät Zugriff und die fraglichen Filme bezogen hatten.» Es seien deshalb einige Beschwerden ausdrücklich zurückgezogen worden.
Als Kläger waren das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie Privatpersonen aufgetreten. Mehrere hundert Betroffene sollen im Auftrag der Inkassofirmen PayPay AG und Obligo AG durch Anrufe auf ihre Mobiltelefone nach der Wohnadresse gefragt worden sein. Wer seine Anschrift nannte, erhielt darauf von den Inkassofirmen eine Rechnung zugestellt für ein Abonnement zum Online-Bezug von Porno-Videos der Firma Pulsira Limited, London. Das SECO sah darin einen möglichen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Noch ist die Verfügung der Schwyzer Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig. Auf Anfrage von watson erklärt die SECO-Kommunikationschefin, Antje Baertschi: «Das SECO wird die Begründung der Nichtanhandnahme-Verfügung genau anschauen. Falls diese nicht plausibel erscheint, prüft das SECO, von seiner Beschwerdemöglichkeit Gebrauch zu machen.»
Der Berner Rechtsanwalt Hans-Ulrich Hunziker geriet als Verwaltungsratspräsident der beiden Inkassofirmen in die Schlagzeilen. Per Mail schreibt er: «Was ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen stets mit Nachdruck und aus voller Überzeugung sagte – mir jedoch niemand glauben mochte – ist nun auch amtlich bestätigt: Bei den Firmen PayPay AG und Obligo AG handelt es sich um seriöse Firmen, die sich stets an sämtliche Vorschriften hielten und halten.»
Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zeigte sich auf Anfrage «sehr enttäuscht» über den Entscheid. Es sei schwer nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Untersuchung keine verwertbaren Erkenntnisse gewonnen habe – angesichts der grossen Masse von Betroffenen.
Weiter verweist die Konsumentenschützerin auf ihre frühere Aussage, dass das UWG kein mächtiges Instrument sei. «Wir sehen bei anderen von uns angestrebten Strafverfahren, dass sich die Staatsanwälte bei Untersuchungen zu UWG-Verstössen schwer tun.»