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Krankenkasse Helsana: Datenschützer kritisiert Bonus-Punkte-App

Datenschützer rügt Krankenkasse wegen Bonus-App

Helsana wehrt sich gegen die vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erhobenen Vorwürfe. Das letzte Wort haben die Richter.
27.04.2018, 09:0027.04.2018, 11:12
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«Wir sind der Meinung, wir diskriminieren niemanden.»
Stefan Heini, Helsana

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte empfiehlt der Krankenkasse Helsana, die Übermittlung von Kundendaten im Rahmen des Bonusprogramms Helsana+ zu unterlassen. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage.

Mit dem Bonusprogramm Helsana+ will die Krankenkasse die Teilnehmenden zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil und mehr Bewegung animieren. Ihre Aktivitäten werden mit Plus-Punkten und in der Folge mit Barauszahlungen oder Rabatten bei Partnerfirmen belohnt.

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screenshot: helsana.ch

Bei der Registrierung für die dafür benötigte iPhone- und Android-App müssen die Teilnehmenden einwilligen, dass die Zusatzversicherung überprüfen darf, ob die Betroffenen über eine Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe verfügen.

Diese Entgegennahme und Weiterbearbeitung der Daten sei in datenschutzrechtlicher Hinsicht aber rechtswidrig, teilte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) am Freitag mit. Deshalb seien auch die eingeholten Einwilligungen «unwirksam».

Darum empfehle der EDÖB der Zusatzversicherung, die Bearbeitung von Grundversicherungdaten zu unterlassen. Die Helsana habe in diesem Zusammenhang bereits angekündigt, den Registrierungsprozess anzupassen.

Sollen Krankenkassen ihre Kunden für einen gesünderen Lebensstil belohnen?

Gemäss dem EDÖB laufen die Vorteile durch die gesammelten Punkte darauf hinaus, dass ausschliesslich Helsana Grundversicherten ein Teil ihrer Prämie zurückerstattet wird. Mangels einer gesetzlichen Grundlage seien aber auch diese Leistungen rechtswidrig.

Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt der Krankenkasse deshalb, im Rahmen des Bonusprogramms auf die Bearbeitung der Daten von Kunden, die ausschliesslich bei der Helsana über eine Grundversicherung verfügen, zu verzichten.

Falls die Empfehlung innerhalb von 30 Tagen abgelehnt oder nicht befolgt werde, könne der EDÖB an das Bundesverwaltungsgericht gelangen.

Helsana lehnt Empfehlungen ab

Helsana schreibt in einer Stellungnahme, man teile die Rechtsauffassung des EDÖB nicht und lehne daher seine beiden Empfehlungen ab. «Dies könnte dazu führen, dass diese beiden Empfehlungen vor Gericht geklärt werden müssen.» Und:

«Helsana ist bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, den Registrationsprozess wie oben beschrieben, anzupassen. Andererseits erachtet der EDÖB die Datenbearbeitung zum Zweck der Auszahlung von Pluspunkte-Guthaben an rein Helsana-Grundversicherte für nicht zulässig.»

Stefan Heini, Leiter der Medienstelle, schreibt watson: «Der hauptsächliche Diskussionspunkt ist jener, ob ausschliesslich grundversicherte Kunden auch am Bonusprogramm Helsana+ teilnehmen dürfen oder nicht. Das ist zwar eigentlich kein Datenschutzthema aber der EDÖB hat darüber hinaus keine Handhabe, deshalb geht er über den Datenschutz und adressiert diesen Punkt.» Und weiter betont der Helsana-Sprecher: «Wir sind der Meinung, wir diskriminieren niemanden»:

  • Jede und jeder könne am Programm teilnehmen.
  • Das bewusst möglichst breit aufgestellte, freiwillige Programm honoriere nicht bloss einen «aktiven» Lebensstil, sondern auch soziales und gesellschaftliches Engagement sowie Kundentreue.
  • Niemand erhalte wegen Helsana+ eine Prämienverbilligung; niemand zahle wegen Helsana+ eine höhere Prämie.
  • Es handle sich um «bescheidene Barauszahlungen», die nicht an die Prämie oder an Produkte gekoppelt seien.

(dsc/sda)

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