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Deutsche Politikerin verklagt Facebook wegen Meme – und gewinnt

Deutsche Politikerin verklagt Facebook wegen bösartigem Meme – und gewinnt

Auf Social-Media-Plattformen werden immer wieder gezielt Falschinformationen verbreitet. Diesmal geht es um Memes, die einer grünen Politikerin bei Facebook schaden sollten.
25.01.2024, 14:5225.01.2024, 14:53
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Ein Artikel von
t-online

Die deutsche Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) hat gegen den Facebook-Konzern Meta einen juristischen Erfolg im Streit um die Löschung von Falschzitaten im Internet errungen.

Die Berufung von Meta werde hinsichtlich dieses Punktes zurückgewiesen, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag: «Wir teilen im Wesentlichen die Auffassung des Landgerichts.»

Die deutsche Politikerin Renate Künast (Grüne) im Januar 2024 im Bundestag.
Die deutsche Politikerin Renate Künast (Grüne) im Januar 2024 im Bundestag.Bild: imago-images.de

Das Landgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die klagende Politikerin verlangen könne, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination – ein sogenanntes Meme – mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde.

Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse die Social-Media-Plattform ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen. «Damit erhalten Betroffene viral gehender Verleumdungen endlich effektiven Rechtsschutz», sagte Künasts Rechtsanwalt Matthias Pilz nach der Urteilsverkündung.

«Soziale Medien müssen Rechtsverletzungen umfassend löschen, wenn sie davon einmal in Kenntnis gesetzt wurden.»

Falschzitat zum Thema Integration

Zudem hatte das Landgericht Künast eine Geldentschädigung in Höhe von 10'000 Euro zugebilligt, dies wies das OLG in seiner Entscheidung mit Verweis auf die damals noch ungeklärte Rechtsfrage ab.

Internetnutzer hatten auf Facebook ein Bild von Künast veröffentlicht, dem ein falsches Zitat zum Thema Integration beigefügt war: «Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.» Der Post wurde ausserdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse. Die OLG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen

  • Nachrichtenagentur DPA

(t-online/dsc)

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