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Silk-Road-Gründer «Dread Pirate Roberts» in allen Punkten schuldig gesprochen

Das sieht nicht gut aus ...

Silk-Road-Gründer «Dread Pirate Roberts» in allen Punkten schuldig gesprochen

05.02.2015, 01:0005.02.2015, 08:05
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Im US-Prozess gegen den mutmasslichen Drahtzieher des illegalen Online-Handelsplatzes Silk Road ist das Urteil gefallen: Die Geschworenen an einem Bundesgericht in New York befanden Ross William Ulbricht am Mittwoch in allen Anklagepunkten für schuldig.

Ross William Ulbricht vo Gericht.
Ross William Ulbricht vo Gericht.Bild: X03184

Sie sahen es nach Justizangaben als erwiesen an, dass der 30-Jährige unter dem Pseudonym «Dread Pirate Roberts» den Drogenumschlagplatz im Internet betrieben hat. Das Strafmass wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Ulbricht droht lebenslange Haft.

Neben Rauschgift konnten Internetnutzer auf Silk Road auch Waffen und gefälschte Ausweise kaufen sowie Auftragsmörder anheuern. Die Bundespolizei FBI und die Drogenbehörde DEA hatten mehr als zweieinhalb Jahre nach «Dread Pirate Roberts» gesucht. 

Während der Gerichtsverhandlung setzten sich Supporter von Ulbricht vor dem Gerichtsgebäude für ihn ein. 
Während der Gerichtsverhandlung setzten sich Supporter von Ulbricht vor dem Gerichtsgebäude für ihn ein. Bild: Seth Wenig/AP/KEYSTONE

Die Ermittlungen waren knifflig, weil die Website über verschlüsselte Internetverbindungen lief und Transaktionen anonym über die Digitalwährung Bitcoin abgewickelt wurden. Silk Road hatte hunderttausende Nutzer rund um die Welt. Im Oktober 2013 nahm das FBI Ulbricht dann in einer Bibliothek in San Francisco fest.

In dem Mitte Januar begonnenen Prozess musste sich Ulbricht unter anderem wegen Drogenhandels, Geldwäsche und Verschwörung zum Computer-Hacking verantworten. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig, doch die Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft. 

«Ulbrichts Festnahme und Verurteilung (...) sollten eine klare Botschaft an alle senden, die versuchen, ein kriminelles Unternehmen im Internet zu führen», erklärte Staatsanwalt Preet Bharara. «Die angebliche Anonymität des Dark Web ist kein Schutzschild vor Festnahme und Strafverfolgung.» (feb/sda/afp)

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