Es handelt sich dabei nicht um einen eigentlichen Index, eher um eine Leitlinie. Diese wird vom Schweizerischen Video-Verband (SVV) in Zusammenarbeit mit der Berner Stadtpolizei jährlich aktualisiert. Im Gegensatz dazu ist in Deutschland durch die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) genau geregelt, was verboten ist. Der SVV übernimmt die deutsche Liste fast vollständig.
Auf der Verbotsliste findet man z. B. einen älteren Film von Peter Jackson, dem Regisseur der «Herr der Ringe»-Trilogie: die Zombiesatire «Braindead».
Neben der Liste als grobe Leitlinie hat das Strafrecht Einfluss auf die Filmzensur. Die Gesetzeslage dazu klingt eindeutig: Das Strafgesetzbuch kennt seit 1989 einen eigenen Paragraphen, der explizite Gewaltdarstellung im Audio- und Videoformat regelt. In die gleiche Kategorie fällt harte Pornografie mit Gewaltdarstellungen oder Sex mit Kindern und Tieren. Bereits das Herunterladen oder Streamen ist seit 2001 strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen oder Bussen. Anzeigen kommen durchaus vor.
Die Liste kann deshalb zu Unklarheiten führen. So gibt es Filme in der Aufzählung, die frei verkäuflich sind oder bereits im Schweizer Fernsehen liefen. Andererseits gibt es verbotene Filme, die nicht auf der Liste figurieren. Da die Verbotsliste nicht rechtlich bindend ist und ein oberinstanzliches Urteil fehlt, befindet sich der Filmfreund bei expliziten Gewaltdarstellungen permanent in einem unklaren gesetzlichen Graubereich. Denn:
Die bekanntesten Filme auf der Verbotsliste:
Teile der Dead-Reihe des Zombiefilm-Begründers George A. Romero stehen auf dem Schweizer Index. Namentlich «Dawn of the Dead» (1978) und «Day of the Dead» (1985). «Day of the Dead» lief aber schon im Schweizer Fernsehen. Ebenfalls auf der Liste steht das 1990er Remake: «Die Rückkehr der Untoten». Das Original von Romero (1968) ist nicht verboten und wurde wegen seines gesellschaftskritischen Kontexts (Rassismus, Vietnamkrieg) in die Sammlung des New Yorker Museum of Modern Art aufgenommen. Die drei Fortsetzungen Romeros aus den Nullerjahren waren erfolgreich und sind nicht indiziert.
Die Horrorfilmsatire «Braindead» (1992) von Peter Jackson ist auf der Liste des SVV zu finden. Der Film geniesst bei Fans Kultcharakter. Fast 180'000 Kinogänger sahen die stark gekürzte Fassung in Deutschland. Handlung: Ein Rattenaffe löst einen Zombievirus aus. Ein Rasenmäher setzt dem Spuk schliesslich ein Ende. Verweise auf den Film findet man bei «Herr der Ringe» und «King Kong».
«Battle Royale - Survival Programm» steht ebenfalls auf der Liste. Der erste Teil spielt in der Zukunft. In einem dystopischen Japan zwingt die Regierung gewalttätige Jugendliche, sich gegenseitig auf einer Insel abzumurksen. Teil Zwei knüpft nahtlos an die Handlung an. Die Filmreihe beeinflusste die «Tribute von Panem».
Der «Halloween»-Horror ist bis heute kommerziell sehr erfolgreich. Teil Eins und Zwei (1978, 1981) stehen seit 1999 auf der SVV-Liste. Dies, obwohl die insgesamt acht Fortsetzungen noch mehr Gewalt und Blut zeigen.
«Freitag der 13.» – das letzte Kapitel ist der vierte Teil der bekannten Horrorfilmreihe. Der Film um den Killer Jason erschien 1984.
«The Evil Dead» (1981) von Regisseur Sam Raimi steht in verschiedenen Versionen auf der Liste. Der Film lief jedoch im Westschweizer Fernsehen.
Zeitweise verboten waren auch das «Texas Chain Saw Massacre» und «Wege zum Ruhm» von Stanley Kubrick. Letzterer war von 1958-1970 nicht erhältlich. Das Verbot kam vom Bundesrat persönlich. Es gibt jedoch viele Filme, die zurecht als problematisch eingestuft wurden. Beispielhaft «Cannibal Holocaust»: Während den Dreharbeiten zum italienischen Machwerk wurden echte Tiere gesprengt. Die Frauenfolter- und Kannibalismusszenen sind an expliziter Gewalt kaum zu überbieten.