Bei Untersuchungen in fünf Kantonen sind bei mehreren als glutenfrei bezeichneten Produkten Mängel festgestellt worden. Für betroffene Brote und Gebäcke wurden Verkaufsstopps verhängt, da eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen ist.
Zwei Brote aus dem Offenverkauf einer Bäckerei und ein vorverpacktes Brot enthielten über 100 mg/kg Gluten, wie es im am Montag erschienenen Bericht des Kantonslabors Basel-Stadt heisst. Die gemessenen Glutengehalte liegen damit deutlich über der erlaubten Limite von 20 mg/kg.
Die betroffenen Betriebe dürfen die Produkte vorerst nicht mehr verkaufen, wie es beim Kantonslabor auf Anfrage hiess. Sie müssen zudem Bericht erstatten, welche Massnahmen sie einleiten wollen, um künftig Mängel zu vermeiden.
In vier weiteren Fällen mit knappem Befund wurden die Hersteller zudem angehalten, die Produktionsprozesse im Auge zu behalten. Insgesamt konnten im Labor in zehn als glutenfrei bezeichneten Broten Gluten nachgewiesen werden.
Aus dem Verkehr gezogen wurde aufgrund der Untersuchungen im Weiteren ein Gebäck mit falschen Angaben zum Inhalt, wie es weiter heisst. Auf dessen Zutatenliste waren Haselnüsse angegeben. Nachgewiesen wurde indes eine grössere Menge Mandeln. Ebenfalls nicht deklarierte Allergene erhielten zwei Brote.
Bei einem weiteren Brot fehlten zudem gemäss Bericht sämtliche deklarationspflichtigen Angaben. Falsch gekennzeichnet war ausserdem ein vorverpacktes Buchweizenmehl.
Insgesamt waren in 28 Betrieben in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern und Solothurn 42 Proben erhoben worden. Untersucht wurden diese auf Gluten und Allergene. Zudem wurde die Kennzeichnung überprüft. Hergestellt wurden die untersuchten Produkte in der Schweiz und Deutschland.
Gluten ist ein Sammelbegriff für Proteine in diversen Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Gerste oder Roggen. Glutenfreie Ernährung ist für Menschen mit Zöliakie, einer Autoimmunerkrankung, lebenswichtig. Bei Betroffenen löst das Gluten Darmentzündungen aus.
(sda)