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Häusliche Gewalt betrifft auch Kinder: Eine Tochter erzählt

Symbolbild Serie Häusliche Gewalt: Lena* war drei Jahre alt, als ihr Vater sie grün und blau schlug. Trotzdem entschieden die Behörden nach der Scheidung ihrer Eltern: Der Vater hat das Recht, sie reg ...
Hinter den Türen eines unscheinbaren Berner Einfamilienhauses litten eine Mutter und ihre beiden Kinder unter ihrem gewalttätigen Ehemann.Bild: keystone/ shutterstock
Häusliche Gewalt

Vater: «Ich hätte besser dich verprügelt, dann hätte ich jetzt das Sorgerecht»

Lena* war drei Jahre alt, als ihr Vater sie schlimm verprügelte. Trotzdem entschieden die Behörden nach der Scheidung ihrer Eltern: Der Vater hat das Recht, sie regelmässig zu sehen. Die Geschichte von Familie Brunner* zeigt, wie blind Schweizer Behörden bei häuslicher Gewalt sind.
01.02.2026, 05:3101.02.2026, 09:01

«Er war nur gegen die Kinder gewalttätig», sagt Regula Brunner* am Mittwochnachmittag am Telefon. Zwei Tage später, beim Treffen mit watson, wird jedoch klar: Das stimmt nicht. Dann, als die zierliche Frau beschreibt, wie ihr Exmann regelmässig auf sie eingeschrien und ihr gedroht hat. Sie geschubst oder gegen die Wand gedrückt hat.

Regula erzählt diese Dinge ganz beiläufig. Als wäre es normal, so von seinem Ehemann behandelt zu werden. Als Opfer hat sie sich bis zum heutigen Tag nie bewusst gesehen. Weil für sie all die Jahre klar war: Die wahren Opfer waren die beiden gemeinsamen Kinder.

Dies, weil der «Terror» für Regula nach der Scheidung irgendwann ein Ende fand. Für Tochter Lena* und Sohn Marco* ging er hingegen weiter. Weil die Behörden das Recht des Vaters, seine Kinder regelmässig zu sehen, höher gewichteten als deren Recht, gewaltfrei aufzuwachsen.

Eifersucht auf Tochter

«Besonders gelitten hat meine Tochter», sagt Regula und schaut zu ihrer Linken. Dort, am Esstisch des alten Holzhauses, sitzt Lena. Sie ist heute 24 Jahre alt. Nervös spielt sie mit einem Haargummi in ihren Händen, während sie der Erzählung ihrer Mutter lauscht.

Lena* war drei Jahre alt, als ihr Vater sie grün und blau schlug. Trotzdem entschieden die Behörden nach der Scheidung ihrer Eltern: Der Vater hat das Recht, sie regelmässig zu sehen. Die Geschichte v ...
Das Gespräch mit watson hat Lena* aufgelöst. Trotzdem ist sie froh, ihr Schweigen zu brechen.Bild: watson/ aylin erol

Die Geschichte beginnt im Jahr 2000, als Regula Bruno* kennenlernt. Die Beziehung zu ihm fühlt sich schon früh eher nach Last als nach Liebe an. «Aber ich wurde ihn nicht los», sagt Regula. Bruno habe ihr leidgetan. Er habe eine gewaltgeprägte Kindheit gehabt.

Bald wird Regula schwanger. Die beiden ziehen zusammen, heiraten. Regula hofft, dass das gemeinsame Kind Bruno guttun wird. Aber es kommt anders.

Bruno ist eifersüchtig. Auf Lena. Weil diese nun alle Aufmerksamkeit seiner Frau in Anspruch nimmt. Lenas Bedürfnisse sind ihm lästig. Ihr Weinen treibt ihn zur Weissglut. So erzählt es Regula heute. Es machte ihr Angst, ihre Tochter allein mit Bruno zu lassen. Sie sagt:

«Es gab mehrere Vorfälle, in denen ich befürchtete, er würde sie zu Tode schütteln.»
Regula*, Mutter

Würgen und Herumreissen

Die Angst im Haus der Familie Brunner nimmt zu, als zwei Jahre nach Lena Sohn Marco zur Welt kommt. Dass die Kinder streiten, nicht gehorchen, der Alltag nicht genau nach seinen Vorstellungen verläuft, verträgt Bruno nicht. Regula schildert, wie Bruno die Kinder regelmässig grob herumgerissen hat. Wie er Lena stetig das Ärmchen zerdrückt hat. Wie er die Tochter grob im Nacken gepackt oder sogar gewürgt hat.

Serie «Häusliche Gewalt»
Häusliche Gewalt fängt nicht erst bei Schlägen an. Sie kann viele verschiedene Gesichter haben und ist von aussen oft nur schwer zu erkennen. Da 2025 29 Femizide in der Schweiz stattgefunden haben, schaut watson genau hin, was hinter verschlossenen Türen passiert. Und zeigt auf, wie schwierig es für die Opfer ist, zu gehen.

Ständig musste Regula dazwischengehen, protestieren. Bruno habe jeweils geantwortet: «So schlimm habe ich sie gar nicht angefasst.» Dann habe er Regula genau gleich am Nacken gepackt und zugedrückt. Um zu demonstrieren, dass die Tochter übertreibe. «Es hat wehgetan», sagt Regula und ihre Augen werden wässrig.

«Stell dir die Pranken eines Handwerkers vor. Am Nacken eines fünfjährigen Mädchens.»
Regula*, Mutter

Auch verbale Gewalt sei alltäglich gewesen. Bruno drohte den Kindern mit dem Heim. Oder behauptete, dass sie eine schlimme Krankheit heimsuchen werde, an der sie sterben würden, wenn sie nicht gehorchten. Die Tochter soll aus Angst vor dem Vater sogar einmal in die Hosen gemacht haben.

An all diese Vorfälle kann sich Lena nicht mehr aktiv erinnern. Sie war noch zu klein. Sie weiss nur:

«Ich hatte Angst vor Papi. Immer schon.»
Lena*, Tochter

Aufgeplatzte Lippen

Regula ist es trotz allem wichtig, zu betonen: «Es ist nicht alles schlecht gewesen.» Und Bruno sei kein schlechter Mensch. «Er konnte ein liebevoller, hilfsbereiter Ehemann und Vater sein. Bis seine düstere Seite wieder hervorbrach.»

An dieser Stelle wirft Lena ein: «Er hat dich doch auch nirgends allein hingehen lassen.» «Ja, das stimmt», antwortet Regula nachdenklich. Bruno habe sie an jedes Vereinstreffen begleitet. «Rückblickend glaube ich, dass er Angst hatte, dass ich jemandem erzählen könnte, was zuhause passiert», sagt Regula.

Ihr Schweigen bricht Regula erst 2006. Nachdem es «zum schlimmsten Vorfall» gekommen ist, wie sie ihn nennt. Lena sei damals kurz vor ihrem vierten Geburtstag gestanden, als Bruno auf sie losgegangen sei. Das Ergebnis davon hat ein Arzt dokumentiert: Blaue Augen, Hämatome am ganzen Körper, aufgeplatzte Lippen, «da es [Lena] am Vortag während 5 Minuten vom Vater geschlagen worden ist und nur durch Intervention der Mutter vor grösserem Schaden bewahrt werden konnte.»

Der Arzt will Bruno damals anzeigen. Doch weil Regula Angst hat, dass mit einer Anzeige zuhause alles nur noch schlimmer wird, sieht er davon ab. Unter einer Bedingung: Bruno muss eine Therapie machen.

Doch Bruno will keine Therapie. Aus Verzweiflung darüber erzählt Regula ihrem Bruder von dem Vorfall. Dieser fackelt nicht lange und fährt durch die halbe Schweiz, um sie und die beiden Kinder zu sich zu holen.

Als Bruno von der Arbeit heimkommt, findet er ein leeres Haus und einen Abschiedsbrief auf dem Küchentisch vor. Regula, Lena und Marco sind geflüchtet. Wohin weiss er nicht.

Bruno begibt sich daraufhin freiwillig in eine psychiatrische Klinik. Gleichzeitig klagt er bei der Vormundschaftsbehörde über seine Frau und zieht in Zweifel, ob Regula fähig ist, die Kinder allein grosszuziehen.

Leben auf der Flucht

Nachdem die Behörden Regula und ihre Kinder gefunden haben, leiten sie ein Eheschutzverfahren ein. In diesem entscheiden sie, dass Bruno die Kinder vorläufig alle zwei Wochen unter Aufsicht von Verwandten zu Besuch haben darf.

Diese Regel einzuhalten, gestaltet sich in der Praxis schwierig. Weil Regula kein eigenes Einkommen hat, zieht sie mit den Kindern monatelang von einem Ort in der Schweiz zum anderen, von Verwandten, ins Frauenhaus, zu Freunden. Auf lange Sicht ist das keine Lösung. Regula sagt:

«Die Kinder waren aufgelöst. Wir konnten nirgends richtig ankommen.»
Regula*, Mutter

Hinzu kommt, dass Bruno bei jedem Kontakt darum fleht, dass Regula zu ihm zurückkehrt. Er verspricht, sich zu bessern. Da Bruno in ärztlicher Behandlung ist und ruhig wirkt, schöpft sie neue Hoffnung. Und nach fünf Monaten auf der Flucht kehrt sie mit den Kindern zurück ins gemeinsame Haus im Kanton Bern.

Es folgt eine schöne Zeit. Eine, die Hoffnung gibt, dass der Traum vom idyllischen Familienleben für die Brunners doch noch Realität werden könnte. Zwei Monate lang. «Dann ist das Monster in ihm wieder herausgebrochen», sagt Regula.

Hier findest du Hilfe
Unter häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische, sexuelle oder ökonomische Gewalt innerhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung. Betroffene finden auf der Website ohne-gewalt.ch Informationen, Ratschläge und Unterstützungsangebote, die auf ihre Situation zugeschnitten sind. Kostenlose, vertrauliche und anonyme Beratung erhält man bei den kantonalen Opferhilfestellen. Sollten sich Frauen zu Hause nicht mehr sicher fühlen, finden sie in Frauenhäusern eine sichere Unterkunft.
Für Kinder und Jugendliche bietet das Schlupfhuus Zürich Unterkünfte sowie Beratungs- und Hilfsangebote, die auch Betroffene aus anderen Kantonen in Anspruch nehmen können.
Betroffene Männer können sich an die Anlaufstelle Zwüschehalt oder an das Männerbüro Zürich wenden.
Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.

Besuchsrecht trotz Gewalt

Zwei Jahre lang versucht Regula mit der Unterstützung einer Beiständin und eines Kinderpsychologen die Beziehung aufrechtzuerhalten. Doch als Bruno den Kindern wiederholt Angst einjagt, indem er sie packt und Anstalten macht, sie über das Treppengeländer in den unteren Stock hinunterzuwerfen, zieht sie die Reissleine: Die Polizei muss Bruno in eine psychiatrische Klinik einliefern und Regula reicht die Scheidung ein.

Lena* war drei Jahre alt, als ihr Vater sie grün und blau schlug. Trotzdem entschieden die Behörden nach der Scheidung ihrer Eltern: Der Vater hat das Recht, sie regelmässig zu sehen. Die Geschichte v ...
Regulas Hand ruht auf einem ihrer Tagebücher, in dem sie die Wutausbrüche von Bruno* dokumentiert hat. Sie kann einen ganzen Ordner mit Berichten, Behördenschreiben, Notizen vorweisen, die belegen, was die Familie Brunner* in den letzten 20 Jahren durchgemacht hat.Bild: watson/ aylin erol

Bruno muss ausziehen. Wegen der belegten Gewalt gegen die Kinder sprechen die Behörden Regula das alleinige Sorgerecht zu. Entscheiden jedoch trotzdem: Bruno hat das Recht, seine Kinder regelmässig zu sehen. Vorerst in Begleitung anderer Erwachsener und nur tagsüber. Später wieder allein. Auch Übernachtungen und gemeinsame Ferien stehen die Behörden ihm bald zu.

An diesem Entscheid ändern sie auch nichts, als es im Rahmen der Besuche immer wieder zu gewalttätigen Zwischenfällen kommt.

An diesem Punkt übernimmt Lena das Reden.

Mehrmals habe der Vater sie unter Geschrei beim Abholen in sein Auto gezerrt, weil sie nicht einsteigen und zu ihm nach Hause gehen wollte. Immer wieder sei sie abgehauen, habe sich vor ihm versteckt. Einmal sei sie auf einen Baum geklettert, heruntergefallen und habe sich verletzt, weil der Vater ihr nachgejagt sei. Lena sagt:

«Ich hatte Angst, allein zu Papa zu gehen, wenn Mama nicht da war, um uns zu beschützen.»
Lena*, Tochter

Ein «schwieriges» Kind

Beim Vater musste Lena gehorchen. Musste sie Dankbarkeit vorspielen, wenn er ihr eine Gutenachtgeschichte vorlesen wollte, auch wenn er sie kurz davor beim Zähneputzen gewürgt hatte. Ansonsten rastete er aus, erzählt Lena. Bruder Marco habe dieses Spiel brav mitgespielt. Lena hingegen rebellierte. Oder wie Bruno es den Behörden schilderte: Sie tat blöd.

Regula erzählt, dass es Bruno ein Leichtes gewesen sei, vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) den fürsorglichen, liebevollen Vater zu spielen. Damit erhärtete sich das Bild, das Bruno bei den Behörden von seiner Tochter zeichnete: Lena, das schwierige Kind. Die Realität bekamen die Behörden nie selbst zu Gesicht. Regula sagt:

«Die meisten Vorfälle spielten sich am Wochenende oder in den Ferien ab. Wenn niemand von der Gemeinde oder dem Kanton erreichbar war.»
Regula*, Mutter
Lena* war drei Jahre alt, als ihr Vater sie grün und blau schlug. Trotzdem entschieden die Behörden nach der Scheidung ihrer Eltern: Der Vater hat das Recht, sie regelmässig zu sehen. Die Geschichte v ...
IBeim Malen bringt Lena* heute ihre Emotionen zu Papier.Bild: watson/ aylin erol

Das Narrativ, dass Lena ein «schwieriges Kind» gewesen sein soll, hält sich bis heute hartnäckig. Selbst die Mutter spricht davon, dass Lena den Vater eben «gerne provoziert» habe.

In einem Text, den Lena mit zehn Jahren geschrieben hat, widmet sie dem Titel «Blöd Tun» ein ganzes Kapitel. Darin beschreibt sie typisches, kindliches Verhalten: Diskussionen übers Händewaschen, auf dem Tisch sitzen, etwas essen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Und wie der Vater deshalb anfängt zu toben.

Lena sagt heute:

«Ich habe nicht blöd getan. Aber es hat mich nie jemand gefragt, warum ich mich so verhalte.»
Lena*, Tochter

Dass sie trotz Angst gezwungen war, jahrelang den Vater zu besuchen, hat Spuren hinterlassen. Bis heute.

Seit einem Jahr ist Lena wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Therapie. Im Alltag quälen sie Flashbacks. Bekommt sie im Fernsehen Gewalt mit, bricht sie in Panik aus oder hat später Albträume davon. Neuen Bekanntschaften gegenüber ist sie misstrauisch. Körperkontakt kann sie nur schwer zulassen. Gleichzeitig plagen sie Verlustängste, sobald sie einer Person vertraut.

Lena* war drei Jahre alt, als ihr Vater sie grün und blau schlug. Trotzdem entschieden die Behörden nach der Scheidung ihrer Eltern: Der Vater hat das Recht, sie regelmässig zu sehen. Die Geschichte v ...
Lena* blättert durch ihre Zeichnungen.Bild: watson/ aylin erol

Bruder Marco, der am Treffen mit watson nicht anwesend sein kann, soll das Erlebte besser weggesteckt haben, glaubt Regula. Nach dem Treffen gibt Marco seine Sicht auf die Vergangenheit gegenüber watson schriftlich wieder: Aus Angst vor dem Vater habe er immer gemacht, was dieser verlangte. Sich regelrecht unterworfen. Marco schreibt:

«Ich suchte den Frieden und wollte nicht das Böse füttern.»
Marco*, Sohn

Das Verhaltensmuster, sich zu unterwerfen, beobachtet Marco noch heute bei sich. Gegenüber dem Vater, aber auch in anderen Beziehungen. Er habe Mühe, sich durchzusetzen, fühle sich schnell schuldig, habe mit Ängsten zu kämpfen. «Aber ich arbeite an mir und habe so schon vieles auflösen können», schreibt Marco weiter. Denn er wolle nicht selbst eines Tages zum Täter werden.

Die Frage nach dem Kindeswohl

Bei der Familie Brunner haben viele verschiedene Stellen versagt: der Arzt, die Gemeinde, das Familiengericht, die KESB. Warum?

«Vielleicht lag es daran, dass ich eine Zugezogene bin und man meinen Exmann in der Gemeinde gut gekannt hat», sagt Regula. Oder es lag an der traditionellen Vorstellung, dass Kinder einen Vater in ihrem Leben brauchen – egal unter welchen Umständen. Hinweise darauf liefert eine Mail des Regionalsozialarbeiters an Regulas Beiständin aus dem Jahr 2014, die watson vorliegt. Darin antwortet er auf Regulas wiederholte Bitte, Brunos Besuchsrecht auf Wunsch der Kinder einzuschränken:

«Die Erfahrung zeigt, dass die Besuche bei beiden Elternteilen ein sehr wichtiger Faktor sind, um das Kindswohl zu wahren. Selbstverständlich kann ein Kind nicht einfach – ohne klare Gründe – bestimmen, dass es das Besuchsrecht nach Lust und Laune einhält oder nicht.»
Auszug aus einem Schreiben des Regionalsozialarbeiters, 2014

Die diversen Behördenprotokolle, Berichte des Kinderpsychologen und Arztberichte zählten aus Sicht des Sozialarbeiters offenbar nicht als «klare Gründe». In seiner Mail an die Beiständin unterstrich er stattdessen, dass das Kindswohl auch gefährdet sein könne, wenn sich die Kinder vom Vater entfremdeten.

Lena sagt:

«Ich hätte mir gewünscht, dass die Behörden mich wenigstens einmal anhören, bevor sie eine Entscheidung über das Besuchsrecht fällen.»
Lena*, Tochter

Dass man sie ernst nehme. Aber das sei nicht passiert. Und das passiert auch heute kaum. Eine Studie von der Fachhochschule SUPSI und der ZHAW kam im Dezember 2025 zum Schluss: In Fällen von häuslicher Gewalt berücksichtigen Schweizer Behörden die Erfahrungen und Wünsche der direkt betroffenen Kinder bei Entscheiden über das Sorge- und Besuchsrecht unzureichend.

Erzwungener Kontakt zum Ex

Die Studie in Auftrag gegeben hat die Stiftung KidsToo. Ihr Präsident, Pascal Bovay, weist gegenüber SRF auf eine weitere heikle Komponente von Behördenentscheidungen in Fällen von häuslicher Gewalt hin: Besuchsrechte oder geteilte Sorgerechte ermöglichten es dem Täter, «seine Gewalt gegenüber dem betroffenen Elternteil weiterhin auszuüben.»

Auch das ist im Falle der Familie Brunner passiert.

Aufgrund von Brunos Besuchsrecht war Regula gezwungen, auch nach der Scheidung Kontakt mit ihm zu haben. Damit wurde sie wiederholt Opfer von Drohungen und verbalen Angriffen. So erzählt Regula, wie Bruno ihr einmal an den Kopf warf:

«Ich hätte besser dich verprügelt, dann hätte ich jetzt das Sorgerecht.»
Bruno*, Vater

Mehrmals habe er sich zudem unrechtmässig Zugang zu ihrem Haus verschafft, einmal sogar die Tür gewaltsam aufgestossen. In einer Situation wollte Regula die Polizei rufen, wurde aber von Bruno davon gehindert.

Für Regula beruhigte sich die Lage erst, als Bruno in einem anderen Kanton mit einer neuen Frau und ihren beiden Kindern zusammenzog. Für Lena und Marco blieb die Angst vor dem Vater ein ständiger Bestandteil ihres Lebens. Auch indem sie mitansehen mussten, wie Bruno auf die Kinder seiner neuen Frau losging, wogegen die KESB gemäss Schilderungen von Regula und Lena ebenfalls nicht vorgegangen sei.

Ständerat setzt Frauen wie Regula unter Druck

Regula würde sich wünschen, dass der Staat bei Fällen wie ihrem genauer hinsehen würde. Dass professionell auf häusliche Gewalt sensibilisierte Fachpersonen bei Entscheidungen über Besuchsrechte einbezogen werden. Und dass das Besuchsrecht eines Elternteils nicht höher gewichtet wird als das Kindeswohl. Die Politik hingegen bewegt sich in die gegenteilige Richtung.

Nur aufgrund öffentlichen Drucks bewilligte der Ständerat im Dezember eine zusätzliche Million Franken zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In derselben Wintersession nahm er jedoch einen Vorstoss an, der Frauen wie Regula in eine noch schwierigere Situation bringen könnte, wenn sie ihre Kinder schützen möchten.

Der Ständerat fordert, dass Elternteile, die ihrem Ex-Partner oder ihrer Ex-Partnerin den Kontakt zu ihren Kindern trotz angeordneten Besuchsrechts verweigern, bestraft werden sollen. Der Bundesrat muss nun einen entsprechenden Entwurf für einen neuen Straftatbestand ausarbeiten.

Das Problem, das der Ständerat damit lösen möchte, betrifft vor allem Männer, wie es in der Motion heisst. Seitens der Fachstelle Männer.ch sieht man diesen Straftatbestand jedoch skeptisch. Auf Anfrage von SRF gibt sie an, sie erhalte im Jahr nur gerade 200 Anrufe von Vätern, deren Expartnerinnen ihnen das Besuchsrecht ihrer Kinder verweigerten.

Um das Problem aus der Welt zu schaffen, wäre es wichtiger, mehr Ressourcen für Sozialarbeitende, Fachstellen und KESB zur Verfügung zu stellen, um die betroffenen Familien individuell zu unterstützen, heisst es von der Fachstelle. Sie fordert im Prinzip also dasselbe, was sich auch Regula Brunner wünscht. Doch das kostet Geld. Ein neuer Straftatbestand ist dagegen so gut wie «gratis».

*Namen zum Schutz der Betroffenen geändert.

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Donko89
01.02.2026 06:57registriert Mai 2021
Schlimm, wie kann man als Vater nur so mit den eigenen Kindern umgehen? Krankhaft.

Das Problem häusliche Gewalt sauber aufzuarbeiten ist schwierig und wird immer schwierig bleiben. Täter verstellen sich vor den Behörden. Da braucht es mutige Richter und Behördenmitgliedern - ihr Job ist extrem anspruchsvoll.

Viel Mut allen Beteiligten - wehrt euch!
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Glenn Quagmire
01.02.2026 07:02registriert Juli 2015
Der Ständerat fordert, dass Elternteile, die ihrem Ex-Partner oder ihrer Ex-Partnerin den Kontakt zu ihren Kindern trotz angeordneten Besuchsrechts verweigern, bestraft werden sollen.

Das Problem hier ist, dass es nicht zwingend aus den hier genannten Gründen vorkommt. sondern aus reiner Böswilligkeit. Dies sollte unterschieden werden.
Dass ein gewalttätiger Elternteil die Kinder nicht sehen darf, sollte eigentlich klar sein.
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Rivka
01.02.2026 07:28registriert April 2021
Und wieder einmal wird klar, dass in der Schweiz Täter über Opfer stehen. Der Ausmass an Rechten und Unterstützung die Gewalttäter von den Behörden bekommen, schockiert und widert mich jedes Mal mehr an.
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