Frankreich
Gesellschaft & Politik

Strassburg stoppt Sterbehilfe für Franzosen

Gerichtshof für Menschenrechte

Strassburg stoppt Sterbehilfe für Franzosen

25.06.2014, 02:3525.06.2014, 09:48
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Im Streit um passive Sterbehilfe für einen querschnittsgelähmten Franzosen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefordert, den 38-Jährigen vorerst am Leben zu halten. Dies teilte der Anwalt der Eltern des Mannes am späten Dienstagabend mit. 

Der Gerichtshof traf seine Entscheidung wenige Stunden nach einem Urteil von Frankreichs Oberstem Verwaltungsgericht. Der sogenannte Staatsrat hatte passive Sterbehilfe für den Mann zugelassen. Das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte bei ihm war unter anderem von seiner Frau und seinen Ärzten gefordert worden. 

«Angesichts der Entscheidung des Staatsrats» habe das in Strassburg ansässige Menschenrechtsgericht entschieden, die französische Regierung aufzufordern, «die Umsetzung dieses Urteils für die Zeit des Prozesses vor dem Menschenrechtsgericht auszusetzen», erklärte der Anwalt der Eltern. 

Diese hatten bereits am Montag die Strassburger Richter angerufen, weil sie offenbar eine Niederlage vor dem Staatsrat befürchteten. Der 38-Jährige ist seit einem Verkehrsunfall vor sechs Jahren querschnittsgelähmt, laut seinen Ärzten sind nur noch geringfügige Bewusstseinsanzeichen vorhanden. 

Künstliche Ernährung einstellen 

Nachdem der Kranke mehrfach Widerstand gegen seine weitere Pflege hatte erkennen lassen, beschloss die Uni-Klinik in Reims bereits im vergangenen Jahr, zusammen mit der Frau und weiteren Angehörigen, passive Sterbehilfe zu leisten. Dem stimmte der Staatsrat in Paris am Dienstag zu und er erlaubte, dass die künstliche Ernährung des Mannes beendet wird. 

Am Abend dann äusserten sich die Strassburger Richter. Der Streit um das Schicksal des Mannes, dessen Fall Frankreich seit Monaten bewegt, geht also weiter. 

Wie in den meisten europäischen Staaten ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe verboten, aber auch die Beihilfe zur Selbsttötung. In einem Gesetz aus dem Jahr 2005 ist aber das Recht verankert, unheilbar Kranke an deren Lebensende «sterben zu lassen», damit diese nicht mehr leiden müssen. (rey/sda/afp) 

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