Kantonsgericht Luzern muss Sexualdelikte neu beurteilen
Mit einem kompromittierenden Video haben zwei Männer eine 17-Jährige erpresst und zu sexuellen Handlungen gezwungen. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sie sich der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig gemacht haben und nicht nur der Nötigung.
Das Kantonsgericht Luzern verurteilte die Männer im Juni 2013 in zweiter Instanz wegen Nötigung zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je zweieinhalb Jahren. Nun muss es nochmals über die Bücher.
Im Januar 2009 hatten die Männer und die junge Frau über einen Chat Kontakt. Sie waren einander bekannt. Die Männer verlangten von der Jugendlichen, dass sie zu ihnen kommt, um mit ihnen Geschlechtsverkehr zu haben. Sollte sie das nicht tun, drohten sie im Internet ein Video zu veröffentlichen, das die Frau beim Oralverkehr mit einem der Männer zeigt.
Dieser hatte bereits anderen von diesem tatsächlich stattgefundenen, einvernehmlichen Verkehr erzählt. Die 17-Jährige hatte keinen Anlass an der Existenz des Videos zu zweifeln und fühlte sich so sehr unter Druck gesetzt, dass sie mit dem Zug zu den Männern fuhr. Dort wurde sie mehrmals zu Oral- und Vaginalverkehr genötigt.
Langfristiger Schaden
Wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt, «können kompromittierende Bilder und Videos im Internet die beruflichen und sozialen Perspektiven der Betroffenen erheblich beeinträchtigen». Dies gelte insbesondere, wenn das Opfer am Anfang der beruflichen Laufbahn stehe, wie die 17-Jährige.
Auch unter Berücksichtigung des Alters der Frau habe diese keine andere Wahl gehabt, als sich der Forderung der Männer zu beugen. Die Verständigung der Polizei erachtet das Bundesgericht nicht als zumutbare Gegenwehr, weil die Jugendliche dann sowohl der Polizei, wie auch ihren Eltern vom Oralverkehr mit einem der Männer hätte erzählen müssen. (gag/sda)
