Das Urteil ist gefällt. Der Schweizer Renato S. wurde in Wien zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Vier Monate davon muss er im Gefängnis absitzen. Da er bereits über vier Monate in Untersuchungshaft sass, darf er den Gerichtssaal nun als freier Mann verlassen. Allerdings hat ihm das Gericht zudem eine 3-jährige Probezeit aufgebrummt. Puber und sein Verteidiger gehen nicht in Revision und haben das Urteil angenommen.
Nach der Urteilsverkündung umarmt Renato S. seine Schwester, die während den zwei Verhandlungstagen vor Ort war. Gegenüber Medien wollte er sich nicht äussern.
Renato S. entschuldigte sich nach dem Urteilsspruch für seine Tat: «Ich entschuldige mich dafür, das sich mich zu einem Blödsinn verleiten liess», sagte er. Eines wollte der Staatsanwalt noch von ihm wissen: Warum «Puber»? «Ich weiss es nicht. Das ist nicht von mir. Das ist irgend so ein Name», war die Antwort des 30-Jährigen.
Der Richter begründete das Urteil damit, dass nur jene der 232 Fälle berücksichtigt wurden, wo «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» von einer Schuld des Angeklagten auszugehen war. Dabei handelt es sich um rund 100 Schriftzüge. «Überall, wo es einen kleinen Zweifel gab, war er freizusprechen», sagte er.
Puber nahm gleich zu Beginn eine Teilschuld auf sich. Er sprach von 20 bis 30 Schriftzügen, die von ihm stammten. Es würden aber auch andere den Tag benutzen. Er sei nur einer von vielen. Zwei Zeugen hatten Renato S. beim Sprayen beobachtet und vor Gericht identifiziert, einmal wurde er dabei gefilmt.
Die Staatsanwaltschaft scheiterte an der schwierigen Beweisbarkeit von gesprayten Tags und Graffiti. Ein schon letzten Winter erstelltes Grafologisches Gutachten beurteilte etliche Fälle als «nicht entscheidbar», also nicht genau zuordnungsbar. Das Gutachten war vor Gericht denn auch nicht einmal als Beweis angegeben. (rar/meg)