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Tesla bringt System für autonomes Fahren nach Europa

Tesla bringt System für autonomes Fahren nach Europa

11.04.2026, 09:3411.04.2026, 09:34

Tesla führt in den Niederlanden als erstem Land in Europa die fortgeschrittene Version seines Fahrassistenzsystems ein. Der US-Elektrobauer bemüht sich nach eigenen Angaben um die Erlaubnis der Behörden in weiteren europäischen Ländern.

Bavaria, Germany - November 22, 2024: Symbolic image for autonomous driving with a Tesla. The driver of a Tesla electric car keeps his hands away from the steering wheel while the vehicle is driving a ...
Tesla bringt ein System für autonomes Fahren nach Europa – gewisse Einschränkungen herrschen aber noch.Bild: www.imago-images.de

Vor der Zulassung habe Tesla die Software mit dem Namen «Full Self-Driving (Überwacht)» in ganz Europa intern getestet, wie der Elektroautobauer mitteilte.

Tesla-Chef Elon Musk verspricht schon seit Jahren, dass Full Self-Driving (etwa: komplett selbstfahrend) mit der Zeit Tesla-Fahrzeuge eigenständig steuern soll. Für die aktuelle Version, bei der der Mensch am Steuer weiter die Verantwortung trägt und jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zu übernehmen, führte Tesla vor einiger Zeit den Zusatz «Überwacht» ein.

In den USA können Tesla-Fahrerinnen und -Fahrer die FSD-Software schon seit Jahren nutzen. Vor allem in der Anfangszeit berichteten sie von vielen Fehlern, inzwischen verweist Musk auf weitreichende Verbesserungen.

In der Schweiz braucht es Genehmigungen

In der Schweiz gibt es derzeit gewisse Einschränkungen für autonomes Fahren. Wie der Tages-Anzeiger schreibt, ist für die Verwendung eines voll-selbstständigen Fahrzeugs eine Genehmigung durch das Bundesamt für Strassen (Astra) für bestimmte Einsatzgebiete nötig. Auch für das Fahren ohne Hände am Steuer braucht es eine ausdrückliche Bewilligung.

Weiter darf man sich in der Schweiz auch dann nicht zurücklehnen, wenn man ein voll-selbstständiges Fahrzeug hat. So muss man jederzeit eingreifen können, wenn einen das Auto per Warnsignal dazu auffordert. Ablenkende Tätigkeiten wie etwa das Benutzen des Handys bleiben somit untersagt. (dab/sda/dpa)

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