Es ist eine Sitzung mit Verwaltern, die am Freitagmittag geradezu explosiven Charakter für die ganze Bundesrepublik entwickelt.
In ihrem Mittelpunkt steht Carolin Schreck, sie ist Landeswahlleiterin von Sachsen und entscheidet zusammen mit ihrem Ausschuss, welche Parteien am 1. September im Freistaat zur Wahl antreten dürfen und welche nicht. Heute hat sie allerhand Zulassungen erteilt. Für die CDU, SPD, auch für die «Blaue Partei» von Frauke Petry oder «die Humanisten».
Nur die AfD, die darf offenbar nicht einfach so zur Wahl in Sachsen antreten. Zur Erinnerung: Die Furcht vor einem 1. Platz der selbsternannten Alternative in Sachsen ist bei den demokratischen Parteien gross:
Deshalb ist die Sitzung so explosiv, weil sie jener rechten Partei mit 26 Prozent der Wählerstimmen die Kandidaten wegstreicht. Der Journalist Michael Deutschmann sass offenbar mit bei den Verhandlungen und twitterte live.
Ein Paukenschlag +++ Der sächsische #Landeswahlausschuss hat die @AfD_Sachsen-Listenkandidaten ab Platz 19 für die Landtagswahl /#sltw19 zurückgewiesen +++
— Michael Deutschmann (@Micha_DD) 5. Juli 2019
Und auch bei der Landeswahlleiterin bestätigte eine Sprecherin gegenüber watson, es gebe grosse Probleme mit dem Antrag der AfD auf Wahlzulassung.
Stimmen die Informationen, darf die AfD jetzt nur noch mit einer zusammengestrichenen Landesliste zur Wahl in Sachsen am 1. September antreten:
Nur 18 der 61 Kandidaten auf der Liste der Partei hat der Wahlausschuss zugelassen. Eigentlich konnte die AfD bei ihren momentanten Zustimmungswerten mit über 30 Sitzen rechnen. Der Landtag hat insgsamt rund 120.
Ergo: Die Entscheidung der Wahlleiterin könnte einen massiven Machtverlust für die Rechtspopulisten bedeuten.
Dafür machte der Ausschuss Fehler bei der Aufstellung der Liste durch die AfD verantwortlich. Die hätte eigentlich auf einer Aufstellungsversammlung ihre Kandidaten bestimmen müssen. Stattdessen gab es offenbar zwei Versammlungen, unterschiedliche Wahlverfahren, Unstimmigkeiten. Nicht alle Bewerber hatten demnach gleiche Chancen gehabt und ein Teil von Ihnen sei deshalb nicht zulässig.
Mit der Liste der @AfD_Sachsen zur #sltw19 scheint es massive Probleme zu geben. Eine Vielzahl von Unstimmigkeiten, Schusseleien und Schlampereien führten zu „einem detaillierten“ Mängelschreiben des Landeswahlleiters. #Landeswahlausschuss
— Michael Deutschmann (@Micha_DD) 5. Juli 2019
Weiter zitiert er Thomas Wolf, Jurist beim für die Wahl verantwortlichen Statistischen Landesamt Sachsen, mit den Worten: Die Unterlagen der sächsischen AfD zur kommenden Wahl hätten nach Darstellung der Partei «Entwurfscharakter zur Erörterung».
Die AfD kann die Entscheidung des Wahlausschuss anfechten. Kommt sie damit aber nicht durch, und haben Schrecks Ansichten Bestand, sieht es schwierig aus.
Dann kann die AfD nur grösseren Schaden abwenden, wenn sie mögichst viele der 60 Wahlkreise direkt gewinnt. Wer direkt gewählt wird, kommt trotzdem in den Landtag. Eventuelle Überhangsmandate allerdings würden wiederum bei den anderen Parteien ausgeglichen.
(mbi/watson.de)
Man kann sich zum einen mal wieder als Opfer hinstellen und auf der anderen Seite generiert das ganze Aufmerksamkeit und Klicks. Den Anhängern der AfD wäre eine solche (vermeintliche?) Unfähigkeit ohnehin egal, die Inhalte und Qualitäten gelten vielen Wählern zumindest für die AfD nichts, Hauptsache laut und dagegen. Die AfD kann selbst so fast nur gewinnen....