Messer-Angriff in Hamburg: Was Polizisten jetzt fordern
Am Hamburger Hauptbahnhof hat eine Frau am Freitagabend 18 Menschen mit einem Messer verletzt. Vier schweben nach Angaben der Feuerwehr in Lebensgefahr, sechs weitere wurden schwer verletzt.
Der Angriff kam für die Opfer wie aus dem Nichts. Am vollen Bahnsteig bekamen laut Polizei viele zuerst gar nicht mit, dass die Täterin wenige Meter von ihnen entfernt Menschen attackierte.
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Im Hinblick auf die vier lebensgefährlich Verletzten konnten die Behörden Entwarnung geben. Ihr Gesundheitszustand habe sich mittlerweile stabilisiert. Einige leichter Verletzte wurden bereits aus der Klinik entlassen. (sda/dpa)
«Solche Attentate sind leider nie hundertprozentig zu verhindern», sagte Andreas Rosskopf, Vorsitzender der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), als Reaktion auf den Messerangriff dem «Hamburger Abendblatt». Er sieht die Polizei im Augenblick allerdings nicht optimal aufgestellt. Es bedürfe jetzt «dringend» flächendeckender Kontrollmöglichkeiten an Bahnhöfen für die Bundespolizei, forderte Rosskopf.
Gefahrenabwehr: KI soll Verhalten erkennen
Er sprach sich für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Gefahrenabwehr im Vorfeld aus. Die Beamten benötigten «KI-unterstützte Kameratechnik, die auch Verhaltenserkennung beinhaltet, sodass solche Verhaltensauffälligkeiten im Vorfeld schon erkannt werden könnten», sagte Rosskopf dem «Hamburger Abendblatt».
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Gefahrenabwehr spaltet schon länger die Meinungen. Während Innenbehörden das Potenzial betonen, äussern Datenschützer und Wissenschaftler teils erhebliche Bedenken. Das zeigt unter anderem ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahr 2021.
Datenschützer fordern Verbot von Emotionserkennung
Demnach halten Polizeibehörden den Einsatz von KI für notwendig, um der Flut an Informationen im digitalen Zeitalter zu begegnen. Datenschützer verweisen hingegen auf fehlende Transparenz bei KI-Systemen – ihre Entscheidungen seien selbst für Entwickler kaum nachvollziehbar. Das widerspreche dem rechtsstaatlichen Prinzip, dass jeder Eingriff nachvollziehbar sein muss.
Ein weiterer Kritikpunkt: KI-Anwendungen könnten unbeabsichtigt in den höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen – etwa durch die Analyse von Emotionen oder Persönlichkeitsprofilen. Der Europäische Datenschutzausschuss fordert deshalb ein Verbot der Emotionserkennung in öffentlich zugänglichen Räumen.
Verwendete Quellen:
- abendblatt.de: "Frau sticht wahllos am Hauptbahnhof um sich – 18 Verletzte"
- bfdi.bund.de: "Bericht über das öffentliche Konsultationsverfahren"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa