Unter grossem Medien- und Publikumsandrang hat in Deutschland der Mordprozess gegen den Palliativarzt Johannes M. begonnen. Der 40-Jährige soll 15 Patienten im Zeitraum von September 2021 bis Juli 2024 getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem deutschen Arzt Mord aus Heimtücke und sonstigen niedrigen Beweggründen vor. Ohne «medizinische Indikation und ohne deren Wissen und Zustimmung» soll er zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein «tödliches Gemisch verschiedener Medikamente» verabreicht haben.
Als erstes und jüngstes Opfer nennt die Anklage eine krebskranke 25-Jährige Frau, als ältestes eine 87 Jahre alte Frau. Parallel zum Prozess prüft die Staatsanwaltschaft Dutzende Verdachtsfälle.
Johannes M. suchte seine Patienten während seiner Arbeit für zwei Berliner Pflegedienste zu Hause auf. Im Tatzeitraum war er als Palliativmediziner in Tempelhof und Kreuzberg angestellt. Als Palliativarzt war es seine Aufgabe, schwerkranken und kurz vor dem Tod stehenden Patienten und Patientinnen ihre Schmerzen und ihr Leid zu lindern.
Am Ende der bisher von der Staatanwaltschaft vorgeworfenen Mordserie soll der Arzt in fünf Fällen in den Wohnungen seiner mutmasslichen Mordopfer auch noch Feuer gelegt haben, um die angeklagten Mordtaten zu verdecken.
So der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Sebastian Büchner gegenüber der ARD. Zusätzlich kam ein Hinweis einer Kollegin des angeklagten Arztes: Ihr fiel der ungewöhnliche Umgang von M. mit den hochwirksamen Medikamenten auf. Daraufhin wandte sie sich an das Berliner Landeskriminalamt.
Am 5. August 2024 wurde Johannes M. am Flughafen Berlin Brandenburg festgenommen, als er mit Frau und Kind aus dem Sommerurlaub zurückkehrte.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer 247-seitigen Anklageschrift von einer «besonderen Schwere der Schuld» aus, was bei einem Schuldspruch eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschliessen würde. Ausserdem fordern die Ankläger ein lebenslanges Berufsverbot sowie die Sicherungsverwahrung nach der Haft, weil Johannes M. als gefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt wird.
Das Landgericht Berlin hat für das Verfahren zunächst 35 Verhandlungstermine bis zum 28. Januar 2026 geplant. 13 Angehörige von Gestorbenen sind nach Gerichtsangaben als Nebenkläger vertreten. Zu jedem Fall gibt es mehrere Zeugen, insgesamt könnten rund 150 Menschen vor Gericht gehört werden.
Der verheiratete Vater eines Kindes hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäussert, wie es übereinstimmend von Verteidigung und Staatsanwaltschaft heisst. (sda/dpa/les)