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AfDler mit Zwiebelfarm in Belarus: Staatsanwaltschaft ermittelt

AfDler betreibt Zwiebelfarm in Belarus: Zwangsarbeits-Vorwurf wird untersucht

Auf einer Zwiebelfarm in Belarus sollen Häftlinge für einen deutschen AfD-Politiker gearbeitet haben. Jetzt beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall.
08.10.2024, 03:27
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Ein Artikel von
t-online

Die sächsische AfD begrüsst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihren Landtagsabgeordneten Jörg Dornau. Schon seit mehreren Tagen würden regionale und überregionale Medien darüber berichten, dass ein Abgeordneter auf seiner Farm in Belarus Strafgefangene arbeiten lasse, auch von Zwangsarbeit sei in einzelnen Berichten die Rede, teilte der AfD-Landesverband mit. Nun habe die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen in diesem Fall aufgenommen.

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AfD-Politiker Jörg Dornau.Bild: www.imago-images.de

Dornau betreibt in Belarus eine Zwiebelfarm. Er selbst, aber auch seine Partei, reagierten in der Vergangenheit nicht auf Anfragen der Nachrichtenagentur dpa zu den Vorwürfen gegen ihn.

AfD unterstützt Untersuchung

AfD-Generalsekretär Jan Zwerg betonte: «Wir als sächsische AfD begrüssen, dass dieser Fall nun juristisch sauber und faktenorientiert ermittelt wird. Wir vertrauen der unabhängigen sächsischen Justiz.» Die Vorwürfe in den Medien würden weitestgehend anonym erhoben, zudem werde widersprüchlich berichtet – teils sei von Zwangsarbeit die Rede, teils, dass die Gefangenen die Arbeit freiwillig erledigen würden.

«Bis zur Aufklärung des Falles gilt für uns die Unschuldsvermutung. Wir werden uns im Weiteren nicht zu einem schwebenden Verfahren in diesem Fall äussern», erklärte Zwerg. Alles Weitere entscheide der AfD-Landesverband, wenn der Fall sauber abgeschlossen auf dem Tisch liege.

Im Sommer hatte der Landtag ein Ordnungsgeld von 20'862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Dornau verhängt, weil er aus Sicht des Präsidiums seine Anzeigepflichten nach dem Abgeordnetengesetz verletzte. Er habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, hiess es.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Sebastianus
08.10.2024 07:45registriert Dezember 2023
Vor 35 Jahren haben die Ossis die Russen zum teufel gejagt. Heute wollen sie die Russen zurück. Das wird den Puter freuen. Die ersten bestechungsgeschenke werden schon verteilt. Für die Bevölkerung bzw. Die Wähler wird nichts bleiben.
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Dr. Rodney McKay
08.10.2024 07:38registriert September 2024
Irgendwie nicht erstaunlich das AfDler in Putins "zweitem Reich" tätig sind...

Und ich bin ein wenig erstaunt, das die AfD Sachsen so reagiert und nicht mit "denen sind alle Mittel recht um uns Mundtot zu machen"
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Gerd Müller
08.10.2024 08:32registriert August 2022
Immerhin mal etwas Neues. Zwangsarbeit (§ 232b StGB, bis zu zehn Jahre Haft) gab es bislang noch nicht als Straftat in der AfD.
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