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Deutschland

Täter muss in Psychiatrie, nachdem er 16-Jährige vor Zug gestossen hat

Blumen an Gedenkplatz f
Blumen am Gedenkplatz der 16-Jährigen im September 2025.Bild: www.imago-images.de

16-Jährige in Deutschland vor Zug gestossen – Täter muss in Psychiatrie

Nach dem Prozess um den Tod der 16-jährigen Liana, die in Deutschland vor einen Güterzug gestossen wurde, muss der Beschuldigte in die Psychiatrie. Der Fall um das Mädchen, das 2022 mit seiner Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, hatte für Schlagzeilen gesorgt.
29.04.2026, 17:1829.04.2026, 17:18

Nach Überzeugung des Schwurgerichts hat der Beschuldigte die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug gestossen. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Im September 2025 war Liana unter grosser Anteilnahme beigesetzt worden.

Für den 31-jährigen Beschuldigten werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, sagte der Richter im Landgericht Göttingen. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Angriff löste politische Debatten aus

Bis heute beschäftigt der gewaltsame Tod auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover ablehnte. Am Mittwoch sollte sich der Landtag des Bundeslandes Niedersachsen erneut mit möglichen Konsequenzen befassen.

Strafverfolger sprechen von einem heimtückischen Mord

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ging wegen der paranoiden Schizophrenie davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Daher wurde kein regulärer Strafprozess mit einer Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Dabei wird nicht nur geklärt, ob der Beschuldigte der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Trotz der Schuldunfähigkeit bezeichneten die Strafverfolger im Plädoyer die Tat als heimtückischen Mord und erklärten, dass von dem Beschuldigten aus ihrer Sicht eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Die Verteidigung kam nach neun Verhandlungstagen auf ein anderes Ergebnis und plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren aus. (sda/dpa)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Voraus denken!
29.04.2026 23:23registriert März 2022
Zitat:"Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover ablehnte."

Wundert sich noch jemand, dass die Rechtspopulisten derart Aufwind haben?

Es ist so einfach:
Wer nicht hierhin gehört geht wieder.
Wer hier bleiben darf aber das Gastrecht mit Füssen tritt geht wieder.

Wer gehen muss, wird mit Zwangsmassnahmen gegangen. Wenn ihn sein Heimatland nicht will, fragt man die Länder aus derselben Region und Kultur ob sie ihn nehmen.

Wenn alles nicht hilft: Knast.
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AlbertRichtig
29.04.2026 20:49registriert Oktober 2025
Und wieder ein tragischer Ereignis, das hätte verhindert werden können, würde nach dem Gesetz gehandelt werden und ausgewiesene Personen auch des Landes verwiesen werden. Dieses Blut klebt an den Händen aller, die nicht rechts wählen!
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