Betrunkenen geschlagen: SBB-Mitarbeiter wurde zu Recht fristlos entlassen
Die fristlose Kündigung eines SBB-Mitarbeiters nach einer physischen Auseinandersetzung mit einem Fahrgast im Bahnhof Luzern war zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Videos des Vorfalls gingen damals durch die Medien.
Ein alkoholisierter Mann wollte im Herbst 2024 in einen abfahrbereiten Zug einsteigen. Der Gekündigte war damals als Kundenbegleiter und Zugführer vor Ort. Er stiess den Mann mehrmals von der Tür zurück auf den Bahnsteig.
Der Fahrgast schlug den ausgestreckten Arm des SBB-Mitarbeiters weg und beschimpfte den Angestellten. Daraufhin stürzte der Kundenbegleiter auf den Mann los und verpasste ihm mehrere Fausthiebe – auch als dieser bereits auf dem Boden lag. Im Anschluss kam es zu weiteren Faustschlägen, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.
Verhaltenskodex verletzt
Durch das aggressive und gewalttätige Vorgehen hat der SBB-Mitarbeiter schwer gegen seine Treuepflichten verstossen, hält das Gericht fest. Die fristlose Kündigung sei somit zulässig gewesen. Die Arbeitgeberin habe bei ihrem Entscheid den Beschimpfungen und Drohungen des Fahrgastes Rechnung getragen.
Aufgrund des Videomaterials der Transportpolizei lasse sich der Ablauf der Ereignisse klar nachvollziehen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers habe sich dieser nicht lediglich verteidigt. Er habe gegen den Verhaltenskodex der Mitarbeiter verstossen. Ins Gewicht falle zudem, dass er Zugführer gewesen und ein Lehrling vor Ort gewesen sei.
(Urteil A-7145/2024 vom 30.3.2026) (sda)
