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Dieser Gerichtsprozess könnte das Internet verändern

YouTube als Terrorhelfer? Ein Gerichtsprozess in den USA könnte das Internet verändern

In den USA findet ein Gerichtsprozess gegen YouTube statt, der das Internet, wie wir es heute kennen, verändern könnte. Die Richter zeigen sich aber gemäss erstem Eindruck zurückhaltend. Der Fall im Überblick.
22.02.2023, 02:2622.02.2023, 16:39
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Darum geht es

Am Obersten Gerichtshof der USA wird aktuell ein Fall verhandelt, der das Internet, wie wir es heute kennen, erschüttern könnte. Es geht dabei um die Reichweite einer gesetzlichen US-Regelung aus den 90er-Jahren, die Online-Dienste von der Haftung für die Veröffentlichung von Inhalten befreit, die von anderen erstellt wurden. Die als «Section 230» bekannte Regel gilt als ein wichtiger Schutzschirm vor Klagen, unter dem sich Plattformen wie Google, Facebook oder Twitter in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu Giganten entwickeln konnten.

FILE - This combination of 2017-2022 photos shows the logos of Facebook, YouTube, TikTok and Snapchat on mobile devices. Ohio's governor wants the state to require parental consent for kids under ...
Facebook, YouTube, Snapchat und TikTok: einige der Social-Media-Giganten.Bild: keystone

Der verhandelte Gerichtsfall

Die neun Richter am Supreme Court hielten am Dienstag eine Anhörung zu einem Fall, bei dem Googles Videoplattform YouTube im Mittelpunkt steht. Es klagt die Familie einer amerikanischen Studentin, die bei den Terroranschlägen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im November 2015 in Paris getötet wurde.

Sie will YouTube zur Verantwortung ziehen, weil Algorithmen der Plattform Nutzern Propagandavideos des IS empfohlen hätten.

Erster Eindruck: Richter eher zurückhaltend

Dass sich an den bestehenden Regeln tatsächlich etwas ändern könnte, scheint aufgrund des ersten Eindrucks beim Prozess eher unwahrscheinlich.

So hob der Richter Clarence Thomas hervor, dass es um dieselben Algorithmen gehe, die Nutzern auch harmlose Inhalte wie etwa Videos zur Zubereitung eines Reisgerichts auftischten. Auch daher könne er den Vorwurf nicht nachvollziehen, dass die Funktion Terror-Beihilfe leiste.

Die Argumente der Kläger

Klägeranwalt Eric Schnapper argumentierte darüber hinaus, die Plattform sei haftbar, da sie bei der Anzeige der Videos die kleinen Vorschaubilder – sogenannte «Thumbnails» – erzeuge. Damit sei YouTube selbst an der Erstellung von Inhalten beteiligt und bewege sich ausserhalb des Schutzrahmens von «Sections 230», sagte er. Google-Anwältin Lisa Blatt hielt dagegen, die Thumbnails seien nur Aufnahmen aus von anderen erstellten Videos.

KI wirft neue Fragen für die Zukunft auf

Zugleich liessen die Richter durchblicken, dass der Einsatz von Software mit Künstlicher Intelligenz – wie etwa der Technologie hinter dem Text-Automaten ChatGPT bei Microsofts Suchmaschine Bing – in Zukunft die Situation für Online-Plattformen verändern könnte. So warf Richter Neil Gorsuch die Frage auf, ob ein Dienst mit einem von solcher Software erzeugten Text selbst zu einem Produzenten von Inhalten werde, die nicht unter den Schutz von «Section 230» fielen. (con/sda/dpa)

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