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Rückschlag für Kim Dotcom – Auslieferung an die USA rückt näher

Kim Dotcom gestures towards a camera after an interview with Reuters in Auckland in this January 19, 2013 file photo. Nearly four years after dozens of black-clad police rappelled into his New Zealand ...
Der Deutsche Kim Dotcom im neuseeländischen Auckland: Ein Gericht hat seiner Auslieferung in die USA zugestimmt.Bild: X00425

Rückschlag für Kim Dotcom – Auslieferung an die USA rückt näher

20.02.2017, 05:2420.02.2017, 10:58
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Der Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt Auckland bestätigte am Montag einen Entscheid zur Auslieferung.

Wie schon die Vorinstanz urteilte das Gericht, dass der 43-Jährige den amerikanischen Behörden übergeben werden darf. Dotcoms Anwalt kündigte umgehend an, auch das jüngste Urteil anzufechten. Die Entscheidung sei «äusserst enttäuschend».

Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben.

Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochlüden. In den USA werden Dotcom, der aus Deutschland stammt und mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heisst, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäscherei vorgeworfen. (kad/sda/reu)

Aufstieg und Fall des Kim Dotcom

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Aufstieg und Fall des Kim Dotcom
Dort richtete er sich die «Dotcom-Mansion» ein: ein riesiges Anwesen in Coastville.
quelle: getty images asiapac / sandra mu
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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Homelander
20.02.2017 08:38registriert Oktober 2014
Merke: Dotcom ist verantwortlich dafür, was die User auf seiner Platform machen, Zuckerberg nicht.
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Kronrod
20.02.2017 07:55registriert März 2015
Die Amis wenden hier einen miesen Trick an, der eigentlich viel mehr Kritik verdient: um ausgeliefert zu werden, muss man eigentlich ein Verbrechen begangen haben, das in beiden Ländern als solches eingestuft wird. Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland (und auch in der Schweiz) aber kein Verbrechen, sondern nur eine Streitigkeit unter Bürgern. Die USA sagt deshalb, er habe noch ein zweites Verbrechen begangen, das auch in Neuseeland ein solches ist, nämlich Geldwäscherei -- nämlich indem er Geld aus Urheberrechtsverletzungen in Umlauf gebracht hat. Damit wird obiges Prinzip ausgehebelt.
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