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Epstein-Files: US-Justizministerium prüft Vorgehen

Epstein-Akten: US-Justizministerium überprüft jetzt eigenes Vorgehen

23.04.2026, 21:4823.04.2026, 21:48

Nach heftiger Kritik am Umgang des US-Justizministeriums mit den Epstein-Akten schaltet sich das Aufsichtsgremium des Ressorts ein. Das interne Kontrollorgan kündigte eine Prüfung dazu an, inwiefern das Gesetz zur Veröffentlichung der Epstein-Akten eingehalten worden sei, wie es in einer Mitteilung hiess.

Ziel sei eine Bewertung, ob das Ministerium bei der Identifizierung und Schwärzung der Dokumente sowie der Behandlung von Bedenken hinsichtlich der Veröffentlichung dem Gesetz entsprochen habe. Das Aufsichtsgremium kündigte nach Abschluss der Prüfung einen Bericht an – wann dieser vorliegen soll, wurde nicht gesagt.

Opfer-Namen nicht genügend geschwärzt

Das US-Justizministerium steht seit längerem wegen seines Umgangs mit den Akten zum Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein unter Druck. Kritiker werfen dem Ressort vor, das seit Kurzem vom früheren Vize-Justizminister Todd Blanche geführt wird, besonders delikate Akten zurückzuhalten und bestimmte prominente Persönlichkeiten zu schützen.

Kritik gab es zudem daran, dass Namen und Kontaktdaten von Opfern bei der schrittweisen Veröffentlichung einiger Akten nicht ausreichend unkenntlich gemacht wurden. Sie erfolgte, nachdem US-Präsident Donald Trump im November auf erheblichem Druck des US-Parlaments hin ein Gesetz unterzeichnet hatte, das die Veröffentlichung von Epstein-Akten durch das Justizministerium anordnete. (sda/dpa)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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fritzfisch
23.04.2026 22:38registriert Januar 2018
Also die untersuchen sich quasi selbst - können sie auch gleich bleiben lassen. Wir kennen das ergebnis dieser „untersuchung“ bereits. Solange dieses regime an der macht ist kommt da rein gar nichts raus.
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up4you
23.04.2026 22:25registriert März 2023
Bekommt das Justizministerium „kalte Füsse” für die Zeit nach Trump? Die unrühmliche Rolle des Justizministeriums könnte ja aufgearbeitet werden und etliche könnten dann mit einer Anklage wegen wissentlicher Unterlassung und Verschleierung rechnen.
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