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Luxemburgs Regierungschef wollte Ausländerstimmrecht einführen. Aber an der Urne gibt's dafür vom Stimmvolk eine regelrechte Tracht Prügel

Luxemburgs Regierungschef wollte Ausländerstimmrecht einführen. Aber an der Urne gibt's dafür vom Stimmvolk eine regelrechte Tracht Prügel

07.06.2015, 19:2708.06.2015, 09:54
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Der erste Versuch, Ausländern in einem EU-Land die Teilnahme an nationalen Parlamentswahlen zu erlauben, scheitert. Die Luxemburger erteilen auch anderen Vorschlägen von Premier Xavier Bettel bei einem Volksentscheid eine klare Absage.

Im Grossherzogtum Luxemburg wird kein Ausländerwahlrecht bei nationalen Wahlen eingeführt. Die Luxemburger lehnten am Sonntag bei einem Referendum mit 78 Prozent Nein-Stimmen einen entsprechenden Vorschlag der Regierung von Premierminister Xavier Bettel ab. Dies bedeutet, dass Ausländer auch weiterhin in keinem EU-Land an nationalen Parlamentswahlen teilnehmen dürfen.

Trotz dreier Pleiten: Regierungschef Bettel schliesst einen Rücktritt aus.
Trotz dreier Pleiten: Regierungschef Bettel schliesst einen Rücktritt aus.Bild: STEPHANIE LECOCQ/EPA/KEYSTONE

Die Luxemburger sprachen sich auch mit fast 81 Prozent dagegen aus, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Auch mit dem Vorschlag, die Amtszeit von Ministern auf zehn Jahre zu begrenzen, hatte Bettel keinen Erfolg: Nur gut 30 Prozent waren dafür.

Ausländeranteil: 45 Prozent

«Die Bürger haben drei klare Antworten gegeben und die respektieren wir auch», sagte Bettel nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Der 42-jährige Liberale hatte das «Einwohnerwahlrecht» damit begründet, dass gut 45 Prozent der rund 550'000 Einwohner Luxemburgs Ausländer seien und «ein Demokratiedefizit» im zweitkleinsten Land der EU vermieden werden müsse. 

Das «Einwohnerwahlrecht» sollte nur für jene Ausländer gelten, die länger als zehn Jahre in Luxemburg wohnen und zuvor schon an kommunal- oder Europawahlen teilgenommen haben.

Zur Volksabstimmung waren 245'000 Luxemburger aufgerufen. Im Grossherzogtum herrscht Wahlpflicht, daher lag die Wahlbeteiligung bei deutlich mehr als 80 Prozent. (tat/sda/dpa)

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