Der Filmregisseur Roman Polanski wird nicht an die Vereinigten Staaten ausgeliefert. Das hat ein Gericht im polnischen Krakau gemäss «Guardian» entschieden. Die Auslieferung Polanskis sei unzulässig, so der zuständige Richter Dariusz Mazur. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt. Der Regisseur besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft.
Polanski selbst war nicht im Gerichtssaal anwesend. Jan Olszewski, einer der Anwälte des Star-Regisseurs («Der Pianist», «Rosemarys Baby»), sagte, die Verhandlung sei für Polanski «emotional zu belastend». Er stellte jedoch in Aussicht, dass sich der 82-Jährige nach dem Verfahren äussern will. Die Anklage kann nach der Entscheidung des Gerichts noch in Berufung gehen.
2009 wurde der Regisseur während eines Besuchs in Zürich verhaftet und unter Hausarrest gestellt. 2010 kam Polanski wieder auf freien Fuss, nachdem sich die Behörden gegen eine Auslieferung an die USA entschieden hatten. (wst/sda)
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