Urteil gegen Meta und Google: Der wegweisende Fall in 4 Punkten
Ein Gericht in Los Angeles hat Meta und Google erstmals für die psychischen Folgen von Social-Media-Sucht haftbar gemacht.
Die Geschworenen sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.
In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren drei Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen. Meta und Google wiesen in dem Prozess die Vorwürfe zurück.
Die Klage richtete sich gegen YouTube und Instagram, das dem Meta-Konzern gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und TikTok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für weitere Klagen ähnlicher Art haben.
Worum ging es in der Klage?
Geklagt hat in Los Angeles eine lediglich als K.G.M. bekannte 20-jährige Frau, die verschiedenen Social-Media-Konzernen vorwarf, bei ihr psychische Probleme durch Implementationen wie «Infinite Scroll» oder algorithmische Empfehlungen ausgelöst zu haben.
Bis jetzt haben sich Unternehmen wie Meta oder YouTube stets auf den «Communications Decency Act» von 1996 berufen, der sie vor Haftung für Beiträge, die User auf ihren Plattformen posten, schützt.
Im Prozess selber wurden Dokumente vorgelegt, die belegen sollen, dass die Verantwortlichen bei Meta und YouTube von den negativen Auswirkungen ihrer Produkte auf Kinder gewusst hätten. Features wie «Infinite Scroll» seien darauf ausgelegt, junge Nutzer anzulocken und süchtig zu machen – und zwar ähnlich süchtig wie Zigaretten oder digitale Casinos.
Der Prozess erinnerte dabei an die Gerichtsverfahren gegen die Tabakindustrie in den 90er-Jahren. Auch damals wurde der Vorwurf erhoben, dass Tabakunternehmen Produkte herstellten, die süchtig machen, und dies vertuschten. Diese Prozesse führten damals zu einem radikalen Umbau der Industrie. Ob das bei Social-Media-Konzernen nun auch der Fall sein wird, wird sich aber erst noch zeigen.
Auch TikTok und Snap, zu dem Snapchat gehört, standen auf der Anklagebank, einigten sich aber vor Prozessstart aussergerichtlich mit der Klägerin.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Urteil gilt als historisch, vor allem auch, weil es Türen für weitere Klagen öffnet. Bereits vor einigen Tagen gab es im Bundesstaat New Mexico einen ähnlichen Fall. Dort urteilte eine Jury, dass Meta gegen staatliches Recht verstossen hat, da der Konzern Nutzer nicht vor Kinderschändern geschützt hat.
Für die Unternehmen Meta und YouTube (respektive Google) ist die Strafe zwar nur ein Tropfen auf dem heissen Stein. Doch für Anwälte, Eltern und Verbraucherschutzverbände ist es ein wegweisendes Urteil. Es sei ein wichtiger Schritt in Richtung Regulierung von Social-Media-Unternehmen, so der Tenor.
Joseph VanZandt, einer der Anwälte von K.G.M. sagt gegenüber der «New York Times»:
K.G.M. ist dabei nicht die einzige, die eine solche Klage gegen Social-Media-Unternehmen eingereicht hat. Allein in Los Angeles sind acht weitere Prozesse im Gange, zudem sind auch eine Reihe von Bundesverfahren geplant.
Welche Auswirkungen das Urteil aus Los Angeles haben wird, hängt auch vom Ausgang dieser Prozesse ab. Denn gemäss Experten ist es zwar ein erster Sieg, aber noch unklar, ob das Urteil ein Wendepunkt für die Social-Media-Konzerne ist.
Der Medienrechtsexperte Clay Calvert sagt der «New York Times»: «Sollte es zu einer Reihe von Urteilen zugunsten der Kläger kommen, wird dies die Beklagten dazu zwingen, zu überdenken, wie sie Social-Media-Plattformen gestalten und wie sie Inhalte an Minderjährige bereitstellen.»
Und auch June Grasso, die Rechtsexpertin des Senders Bloomberg, warnte vor einem vorschnellen Jubel: «Die Fälle werden mit denen der Tabakindustrie verglichen. Aber da hat es eine Weile gedauert, bis sich ein Muster herausgebildet hat. Ich denke, man muss mehrere Prozesse durchlaufen, bevor man sieht, in welche Richtung die Geschworenen entscheiden.»
Was sagen Meta und Co.?
Meta und Google wiesen in dem Prozess die Vorwürfe zurück. Die Google-Anwälte zum Beispiel argumentierten, dass YouTube gar keine Social-Media-Plattform sei. Und Meta-Chef Mark Zuckerberg sagte während des Prozesses, dass man bereits Massnahmen zum Schutz von Userinnen und Usern getroffen habe. So sei zum Beispiel die Nutzung der Apps erst ab 13 Jahren gestattet.
Meta-Sprecherin Ashly Nikkole Davis sagte nach dem Urteil: «Die mentale Gesundheit von Teenagern ist unglaublich komplex und kann nicht mit einer einzigen App in Verbindung gebracht werden. Wir werden uns weiter energisch verteidigen, weil jeder Fall unterschiedlich ist.»
Meta sagte nach dem Urteil, dass man nun «rechtliche Möglichkeiten» überprüfe. Auch Google ist mit dem Urteil nicht einverstanden und plant, in Berufung zu gehen.
Social-Media-Konzerne unter Druck
Social-Media-Konzerne geraten nicht nur seit dem Urteil weltweit immer mehr unter Druck. Im Dezember zum Beispiel hat Australien die Nutzung sozialer Medien für junge Menschen unter 16 Jahren verboten. Ähnliche Regelungen werden zum Beispiel auch in Malaysia, Spanien oder Dänemark diskutiert. Der Druck auf Google, Meta und Co. dürfte mit dem Urteil weltweit weiter zunehmen.
