Touristin klagt, weil sie in Italien kein Leitungswasser erhält – jetzt ist das Urteil da
Während eines einwöchigen Aufenthalts in einem italienischen Fünfsternehotel erhielt eine Touristin kein Leitungswasser, trotz wiederholter Bitte, wie der Spiegel berichtet. Sie klagte und zog bis vor den obersten Gerichtshof Italiens – wo sie scheiterte. Restaurants seien nicht verpflichtet, Leitungswasser zu servieren, urteilte das Gericht.
2019 verbrachte die Touristin die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr in einem Fünfsternehotel im Skigebiet Corvara in Badia in den Dolomiten, schreibt der «Spiegel». In ihrer Halbpension-Buchung war das Abendessen inbegriffen, Getränke nicht. Obwohl sie mehrmals um ein Glas Leitungswasser bat, erhielt sie zum Abendessen stattdessen eine Flasche Mineralwasser. Italienische Medien berichteten, sie habe sogar angeboten, für den Service extra zu bezahlen.
Die Urlauberin zog daraufhin vor Gericht. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa, und verlangte rund 2700 Euro Entschädigung wegen zusätzlicher Kosten und persönlicher Unannehmlichkeiten.
Die Richter liessen die Klage jedoch in mehreren Instanzen abblitzen, was das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte nun klar: Im italienischen Recht gibt es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Der jeweilige Betrieb entscheidet demnach darüber, ob ein Gast Leitungswasser bekommen kann oder nicht. Die Schadenersatzansprüche der Touristin schlossen die Richter daher aus. (sda/nil)
