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Justiz

Wegen Haftbedingungen: Breiviks Menschenrechtsklage erneut vor Gericht

Wegen Haftbedingungen: Breiviks Menschenrechtsklage erneut vor Gericht

09.12.2024, 11:36

Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik lässt in Norwegen vor Gericht erneut über seine strengen Haftbedingungen verhandeln.

Wenige Tage nach der Abweisung seines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung geht es bei dem am Montag begonnenen Berufungsverfahren nun wieder um die Klage, in der der Rechtsterrorist dem norwegischen Staat Verstösse gegen seine Menschenrechte vorwirft. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt worden.

Anders Behring Breivik and attorney Marte Lindholm sits, as the Oslo district court conducts his case in a gymnasium at Ringerike prison, in Ringerike, Norway, Monday, Jan. 8, 2024. Breivik, who slaye ...
Breivik und seine Anwältin.Bild: keystone

Eine Vorinstanz hatte Breiviks Menschenrechtsklage im Februar abgewiesen, woraufhin der Utøya-Attentäter gegen das Urteil in Berufung gegangen war. Zur neuen Verhandlung vor dem Borgarting-Berufungsgericht in Oslo wurde er per Video aus dem Gefängnis Ringerike zugeschaltet, wie Fotos der Nachrichtenagentur NTB zeigten.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.

Immer wieder erfolglose Gerichtsverfahren

Breivik war dafür 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Über seine Haftbedingungen hat er sich seitdem immer wieder beschwert: Er meint, die jahrelange Isolationshaft verstosse gegen seine Menschenrechte und habe ihm geschadet. Norwegische Gerichte haben die Klage bereits mehrmals abgewiesen.

In einem anderen Verfahren hatte Breivik im November zum zweiten Mal prüfen lassen, ob er auf Bewährung vorzeitig auf freien Fuss kommen kann. Das zuständige Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum wies seinen Antrag vergangene Woche ab – auch dagegen geht der 45-Jährige wieder in Berufung. (sda/dpa)

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74 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AleTee
09.12.2024 12:10registriert August 2018
Schön gefällts ihm nicht
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TommyGun
09.12.2024 13:13registriert Oktober 2020
Er sitzt im Knast weil er 77 Menschen, grösstenteils Kinder und Jugendliche umgebracht hat und klagt über seine Menschrechte. Er sollte eigentlich froh sein in Einzelhaft zu sitzen, ich könnte mir gut vorstellen, dass Kindermörder relativ niedrig in der Gefangenenhierarchie sind.
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BG1984
09.12.2024 11:57registriert August 2021
Massenmörder verzichten auf Menschenrechte und sollten deshalb ihre Menschenrechte auch verlieren. Den kann man ruhig ohne medizinische Versorgung mit Wasser und altem Brot in einen Keller sperren bis zu seinem Lebensende.
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