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Sexueller Missbrauch: Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Trump

Sexueller Missbrauch: Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Donald Trump

Die Entscheidung einer Jury, wonach der künftige US-Präsident die Kolumnistin E. Jean Carroll sexuell missbraucht habe, ist weiter gültig. Ein Trump-Sprecher stellt das Urteil als Missachtung des Willens von Wählerinnen und Wählern dar.
30.12.2024, 18:42
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Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat das Urteil einer Jury gegen den künftigen Präsidenten Donald Trump wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs der Kolumnistin E. Jean Carroll bestätigt. Es bestätigte am Montag neben dem Urteil vom Mai 2023 auch die Entscheidung der Geschworenen, Carroll eine Entschädigung von fünf Millionen Dollar zuzusprechen. Trump hat die Vorwürfe bestritten.

President-elect Donald Trump speaks at AmericaFest, Sunday, Dec. 22, 2024, in Phoenix. (AP Photo/Rick Scuteri)
Nicht nach seinem Geschmack: Das Urteil gegen Donald Trump wegen sexuellem Missbrauch bleibt gültig.Bild: keystone

Die Jury war in einem Zivilverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass Trump Carroll in den 1990er Jahren in einer Umkleidekabine in einem gehobenen Kaufhaus sexuell missbraucht hatte.

Trump war dem ursprünglichen Prozess ferngeblieben. Er sagte aber in einem darauffolgenden Verfahren wegen Verleumdung aus. In diesem Prozess wurde Carroll in diesem Jahr eine Entschädigung von 83,3 Millionen Dollar zugesprochen. Hintergrund dieses Verfahrens waren Kommentare Trumps aus dem Jahr 2019, nachdem Carroll ihre Vorwürfe gegen Trump in einem Buch öffentlich gemacht hatte.

Zwei andere Frauen sagten auch aus

Das Berufungsgericht wies die Argumentation von Trumps Anwälten zurück, wonach Richter Lewis A. Kaplan mehrere Entscheidungen getroffen habe, die den Prozess negativ beeinflusst hätten. Dazu gehöre der Beschluss, zwei andere Frauen aussagen zu lassen, die Trump sexuellen Missbrauch vorwarfen.

Trump-Sprecher Steven Cheung teilte mit, Trump sei von Wählerinnen und Wählern zum Präsidenten gewählt worden, die ihm «ein überwältigendes Mandat» gegeben hätten, «und sie verlangen ein sofortiges Ende der Verwendung unseres Justizsystems als politische Waffe».

Die Carroll-Anwältin Roberta Kaplan äusserte sich zufrieden über das Urteil. Carroll und Trump hatten beide im September an einem Gerichtstermin des Berufungsgerichts teilgenommen. (dpa/AP) (aargauerzeitung.ch)

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119 Kommentare
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T13
30.12.2024 18:56registriert April 2018
"Ein Trump-Sprecher stellt das Urteil als Missachtung des Willens von Wählerinnen und Wählern dar."
Ob die Wählerinnen und Wähler das wollen oder nicht er ist und bleibt ein Sexualstraftäter.
Ist mir auch neu das die Wählerinnen und Wähler bei Gerichtsbeschlüssen was zu melden haben. 😂
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Lowend
30.12.2024 19:03registriert Februar 2014
Ich vermute, dass Trumps Anwälte bald auch noch sagen werden, dass das Urteil zurückgezogen werden muss, weil Justitia eine Frau ist und darum nicht unvoreingenommen über Vergewaltiger urteilen kann?
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zombie woof
30.12.2024 19:03registriert März 2015
Und so was wird zum zweiten mal Präsident…..
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