In Norwegen hat ein Gerichtsverfahren zu einer erneuten Klage des Utøya-Attentäters Anders Behring Breivik gegen seine Haftbedingungen begonnen. Der 44-Jährige traf am Montag zum ersten Verhandlungstag in der Turnhalle des Gefängnisses Ringerike ein, die zum provisorischen Gerichtssaal umfunktioniert worden ist.
Um kurz nach 10.00 Uhr erklärte Richterin Birgitte Kolrud das Verfahren nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB für eröffnet.
In dem provisorischen Gerichtssaal soll zum zweiten Mal nach 2017 Stellung dazu bezogen werden, ob der norwegische Staat bei Breiviks Haftbedingungen wie von ihm angeführt gegen seine Menschenrechte verstösst. Das Osloer Bezirksgericht hat dafür fünf Verhandlungstage bis einschliesslich Freitag angesetzt.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.
Breivik, der sich seit längerem Fjotolf Hansen nennt, war 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Verwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann und somit offen bleibt, ob Breivik jemals wieder aus der Haft entlassen wird. Zum Ablauf der Mindestdauer hatte er die vorzeitige Haftentlassung beantragt, war mit diesem Antrag aber Anfang 2022 vor Gericht gescheitert.
Hinsichtlich seiner Haftbedingungen wirft Breivik dem norwegischen Staat seit Jahren vor, seine Menschenrechte zu verletzen. Er meint, dass fast zwölf Jahre in Isolationshaft genug seien und etwas dafür getan werden müsse, damit er andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren könne. Sein Anwalt Øystein Storrvik führte in einer Stellungnahme an, dass Breivik durch die langjährige Isolation und das Fehlen sinnvoller Interaktion Schäden davongetragen habe. Unter anderem sei er nun suizidgefährdet und abhängig von Antidepressiva.
Das norwegische Justizministerium ist dagegen der Ansicht, dass man bei den Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte verstosse. Bereits 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstösse vorliegen. (yam/sda/dpa)
Seine Opfer hatte auch keine Chance zu klagen und für ihr Leben zu kämpfen mit einem Anwalt. Der soll dort ruhig langsam eingehen, wie das Unkraut, was er ist.
Und wie wärs damit, den Pressecodex dahingehend zu aktualisieren, dass Terroristen und deren Gruppierungen nicht namentlich erwähnt werden.
Der Typ hat ein Manifest geschrieben mit dem einzigen Ziel, dass sein Name unsterblich wird. Die grösste Bestrafung (neben der lebenslänglichen, die er bereits hat), ist dass sein Name nie erwähnt wird und er vergessen wird.
Der Typ hat das Recht, so viele Gerichtseingaben zu machen, wie der Rechtsstaat erlaubt. Aber er hat kein Recht auf die von ihm gewünschte Publizität!