Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstösst nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte.
«Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war», verkündete das Gericht in Oslo am Mittwoch.
Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz ein.
Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. «Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat», urteilten die Berufungsrichter.
Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. (whr/sda/dpa)