Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen Anfang Oktober in der ostdeutschen Stadt Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen 20 Jahre alten Syrer übernommen, der am Dienstagabend gefasst worden war.
Es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit.
Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen «Schlossstrasse» eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.
Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hiess es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.
Der Beschuldigte war am Dienstagabend festgenommen worden. Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hiess es. (sda/dpa)
Nach Karl Poper: „ Wir sollten daher im Namen der Toleranz das Recht für uns in Anspruch nehmen, die Unduldsamen nicht zu dulden. Wir sollten geltend machen, dass sich jede Bewegung, die die Intoleranz predigt, außerhalb des Gesetzes stellt, und wir sollten eine Aufforderung zur Intoleranz und Verfolgung als ebenso verbrecherisch behandeln wie eine Aufforderung zum Mord, zum Raub oder zur Wiedereinführung des Sklavenhandels“
Aber nein. Man macht alles kaputt, inkl. den Ruf der anderen 95% die sich korrekt verhalten.
Das ist gestört, dumm und nicht nachvollziehbar. Apr Apr, nein nix Erklärung Mörder *will* man sein, nicht wird man.
Er soll seine 15 Jahre + Verwahrung erhalten und sein komplettes Leben vergeuden.
Arme Deutsche, die sich einfach nur einen schönen Tag machen wollten und sich sicher sehr darauf gefreut haben. Die tun mir sehr leid 😕