Frankreichs Justiz setzt ihre Ermittlungen gegen den französischen Zementhersteller Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien fort. Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht wies eine Berufung des Schweizer Mutterkonzerns LafargeHolcim gegen das Verfahren ab, wie das Gericht am Dienstag in Paris mitteilte.
Trotz des laufenden Bürgerkrieges hatte der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, zahlte das lokale Unternehmen Gelder in Millionenhöhe an bewaffnete Gruppen. Zu dieser Zeit waren in Nordsyrien die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), kleinere islamistische Gruppierungen und kurdische Gruppen aktiv.
Zur Frage, ob die Aktivitäten von Lafarge in Syrien überhaupt Grundlage für Ermittlungen bieten, hatte es bereits Entscheidungen mehrerer Instanzen gegeben. In einer früheren Entscheidung hatte das Kassationsgericht festgehalten, dass man auch Beihilfe zu Verbrechen leisten könne, ohne es zu wollen. Dass die Gelder gezahlt worden waren, um die geschäftlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten, sei nicht entscheidend.
Das Kassationsgericht entschied am Dienstag allerdings, dass Ermittlungen gegen Lafarge wegen des Vorwurfs der Gefährdung seiner Beschäftigten in Syrien eingestellt werden. Das französische Arbeitsrecht, das einen entsprechenden Passus beinhaltet, habe für die Angestellten in Syrien nicht gegolten. (sda/dpa)