Justiz
Aargau

Fünf Jahre Haft für den Handgranatenwerfer von Buchs 

Fünf Jahre Haft für den Handgranatenwerfer von Buchs 

20.03.2015, 16:0320.03.2015, 18:15
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bi.d: telem1/patrick züst

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Handgranatenwerfer von Buchs AG am Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der 56-jährige Bosnier hatte im April 2014 eine Handgranate nach seiner damaligen Lebensgefährtin geworfen und sie schwer verletzt. 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Mann der vorsätzlichen Tötung und Sachbeschädigung schuldig machte. Den Antrag der Anklage auf versuchten Mord liess das Gericht dagegen fallen – der Mann habe nicht «besonders skrupellos» gehandelt, jedoch den Tod seiner Exfrau in Kauf genommen. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. 

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die Handgranate vom Beschuldigten geworfen worden war. Die DNA-Spuren und das entsprechende Gutachten hätten darüber eine klare Auskunft gegeben. Der Verteidiger hatte diese These während der Hauptverhandlung in Frage gestellt und forderte, seinen Mandanten freizusprechen. (sda/mn) 

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