Justiz
Aargau

Nach 18 Jahren Haft und Verwahrung: Gericht in Brugg AG lässt Kinderschänder nicht frei

Nach 18 Jahren Haft und Verwahrung: Gericht in Brugg AG lässt Kinderschänder nicht frei

Das Bezirksgericht Brugg hat die Verwahrung für Jan L. um drei Jahre verlängert. Es hält aber auch fest, dass es wichtig sei, dass der 40-Jährige eine Aussicht auf ein Leben in Freiheit habe.
04.04.2018, 09:23
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Im Februar 2000 entführte und schändete Jan L. die 9-jährige Sophie im Kanton Neuenburg. In einem Wald bei Effingen versuchte der damalige Hilfsarbeiter zudem, das Mädchen zu erdrosseln. Er liess sie liegen, weil er glaubte, dass sie tot sei. Doch die 9-Jährige kann sich zu einem Bauernhof retten. 

Er wurde vom Aargauer Obergericht zu 14 Jahren Gefängnis und anschliessender Verwahrung verurteilt. Im Jahr 2013 wurde diese, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, um weitere fünf Jahre verlängert.

«Eine Freilassung von heute auf morgen macht laut Gutachter keinen Sinn»

TeleM1-Gerichtsreporter Philipp Ammann über das Urteil für Kinderschänder Jan L.: Die stationäre Massnahme für ihn wird um 3 Jahre verlängert.  Video: © TeleM1

Das Brugger Bezirksgericht musste sich am Dienstag erneut mit dem Fall beschäftigen und entscheiden, ob der Kinderschänder aus dem Gefängnis entlassen werden soll. Die Verteidigung des heute 40-Jährigen forderte eine Freilassung wegen guter Führung, kombiniert mit einem Aufenthalt in einer betreuten Wohngruppe.

Die Staatsanwaltschaft verlangte, dass die stationäre Massnahme um weitere fünf Jahre verlängert wird.

Das Gericht entschied sich für einen Mittelweg, wie Tele M1 berichtet: Die stationäre Massnahme für Jan L. wird um drei Jahre verlängert. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass Jan L. nach 18 Jahren in Haft nicht in einer «Spirale» von fünf Jahren gelassen werden solle. Er habe einen guten Führungsbericht und zeige sich stets therapiebereit. Es sei wichtig, dass er eine Aussicht auf ein Leben in Freiheit habe. (rba)

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Video: srf
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