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Sexuelle Dienste gegen Aufenthaltsrecht: Fribourger Ex-Polizist verurteilt

Sexuelle Dienste gegen Aufenthaltsrecht: Fribourger Ex-Polizist verurteilt

20.12.2017, 12:0020.12.2017, 13:54
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Das Bundesgericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für einen Ex-Polizisten aus dem Kanton Freiburg bestätigt. Der Mann versprach einem irakischen Asylbewerber gegen die Leistung sexueller Dienste sich um dessen Aufenthaltsstatus zu kümmern.

Der Fall geht zurück auf das Jahr 2010, als der heute 64-Jährige noch im Polizeidienst war. Drei Mal kam es gemäss dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts zu sexuellen Kontakten.

Die Lausanner Richter haben die Verurteilung wegen Ausnützen der Notlage und des sich bestechen lassen bestätigt. Sie halten fest, dass das Freiburger Kantonsgericht die Unschuldsvermutung entgegen der Auffassung des Ex-Polizisten nicht verletzt habe. Die Vorinstanz habe ausserdem den Ablauf der Geschehnisse nicht willkürlich festgestellt.

Das höchste Schweizer Gericht lässt auch die Rüge des 64-Jährigen nicht gelten, wonach der Iraker ihn nur angezeigt habe, um in der Schweiz bleiben zu können. Das Bundesgericht führt dazu aus, dass der Iraker die Sache nicht selbst ans Licht gebracht habe. Die Ausnützung des Asylsuchenden sei vielmehr in einem anderen Strafverfahren aufgedeckt worden.

Zudem habe sich der Iraker lange nicht zu den Geschehnissen äussern wollen. Vielmehr habe er einen Strich unter die Ereignisse ziehen wollen, um diese zu vergessen. (Urteil 6B_209/2017 vom 12.12.2017) (sda)

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