Das Zürcher Obergericht muss sich nochmals mit einer Prügelei zwischen drei Polizisten und einem Passanten befassen. Es hatte ein Verfahren gegen die Polizisten wegen Amtsmissbrauchs eingestellt. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde gegen diesen Entscheid gutgeheissen. Der Zwischenfall geht auf den 18. Oktober 2009 zurück. Der jetzige Beschwerdeführer fuhr in der Nacht in einem Stadtzürcher Tram heimwärts. Drei Stadtpolizisten stiegen ebenfalls ein. Weil der Beschwerdeführer einer ausgeschriebenen Person glich, wollten sie ihn kontrollieren. Der Mann aber wollte den Ausweis nicht zeigen, worauf alle zusammen an der nächsten Haltestelle ausstiegen.
Hier kam es zur Auseinandersetzung, über welche die Schilderungen auseinander gehen und gegenseitige Schuldzuweisungen erhoben werden. Klar ist: Die Polizisten setzten Pfefferspray und Schlagstock ein und legten dem Widerspenstigen Handschellen an. Klar ist ebenfalls: Der Mann erlitt diverse Verletzungen, die unter anderem auch auf Würgegriffe schliessen liessen. Er benötigte ärztliche Behandlung. Was die Polizisten nicht wissen konnten: Der Mann – der im übrigen nicht der Ausgeschriebene war – hat eine schwere Herzkrankheit und trägt deshalb einen implantierten Defibrillator. Der Verletzte erstattete Strafanzeige gegen die drei Polizisten wegen Amtsmissbrauchs, Gefährdung des Lebens und Körperverletzung. Ein Jahr später stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Das Obergericht hob diesen Beschluss auf. (dwi/sda)